18 Gramm Marihuana als Brotzeit „to go“ – Further Bundespolizisten haben am Samstagabend (16. September) über 18 Gramm Marihuana sichergestellt. Ein 24-Jähriger hatte die Drogen in einer Brotzeitbox mitgeführt. Gegen 20:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 24-jährigen Tschechen in einem Zug aus Prag am Further Bahnhof. In seinem Rucksack fanden die Beamten einen besonderen Snack: In einer blauen Brotzeitbox hatte der Mann einen Joint, eine Kräutermühle und 18,3 Gramm Marihuana mitgeführt.

Auf der Dienststelle übergaben die Beamten den Mann samt Drogen an den in Furth zuständigen Zoll. Der 24-Jährige wird sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

49-Jähriger schleuste Migranten gegen Bezahlung – Am Freitagabend (15. September) hat die bayerische Landespolizei einen Schleuser geschnappt. Der Mann hatte zwei türkische Staatsangehörige ohne Papiere nach Deutschland transportiert. Die Bundespolizei ermittelt.

Gegen 18:45 Uhr kontrollierten Beamte der bayerischen Grenzpolizei eine silbergraue Limousine mit polnischer Zulassung an der B20. Der Fahrer, ein 49-jähriger Georgier, wies sich mit einem biometrischen Reisepass aus und hätte demnach legal einreisen dürfen. Anders hingegen sah dies bei seinen Mitfahrern aus: Die zwei Türken im Alter von 17 und 19 Jahren konnten lediglich einen türkischen Personalausweis, auch „Nüfus“ genannt, vorweisen. Dokumente für den legalen Aufenthalt in Deutschland hatten sie nicht. Die in Bayern grenzpolizeilich zuständige Bundespolizei übernahm die weiteren Ermittlungen. Demnach hatte der Georgier von einer noch unbekannten dritten Person Geld für die Schleusung der beiden Türken erhalten. Er hätte sie in der Oberpfalz absetzen sollen. Arbeitslosigkeit und Schulden hätten den 49-Jährigen zur Tat bewegt.

Auf Anordnung eines Richters beschlagnahmten Bundespolizisten das Schleuserfahrzeug und entließen den Georgier auf freien Fuß. Die Beamten setzten dem Mann eine Ausreisefrist, innerhalb welcher er Deutschland verlassen muss. Wie die Bundespolizei über das Gemeinsame Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Świecko ermittelte, hatte der Mann legalen Aufenthalt in Polen. Er dürfte deshalb ins Nachbarland ausreisen.

Die beiden Türken stellten ein Asylgesuch und wurden an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Sowohl gegen den Schleuser als auch gegen die Geschleusten leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern beziehungsweise wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein.

Berichte der Bundespolizei Waldmünchen