Cham. Bei der Kontrolle eines polnischen Autotransporters durch Beamte der Polizeiinspektion Cham am Freitagnachmittag auf der B20 wurde einer erhebliche Überladung festgestellt. Wie die Verwiegung auf der geeichten Waage ergab, war das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges um über 30 Prozent überschritten. Der Fahrer musste daher eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro entrichten. Nach Abladung des Gebrauchtwagens wurde die Weiterfahrt in Richtung Tschechien gestattet. Kurz zuvor war auf der Bundesstraße 20 ein rumänischer Autotransporter ebenfalls zur Verwiegung verbracht worden, auch hier war das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine deutlich um über 14 Prozent überschritten. Es folgte auch hier die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung und die Unterbindung der Weiterfahrt.
Lkr. Cham. Eine 51 Jährige Bürgerin aus dem Landkreis Cham stellte bei der Überprüfung ihrer Kontoauszüge eine unberechtigte Abbuchung in Höhe von 184,45 Euro fest. Empfänger war eine Lottogesellschaft. Auf Anfrage erklärte der Betreiber, dass es sich hier wohl um eine bereits mehrfach bekannte Betrugsmasche handelt. Die Geschädigte konnte den Betrag zurückbuchen, so dass kein materieller Schaden entstand. Ermittlungen gegen unbekannt wegen Computerbetrug und Ausspähen von Daten wurden aufgenommen.
Bericht der PI Cham
Bild: Symbolbild