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Polizei Amberg: Alle Meldungen vom 16.02.2025

Polizei

Amberger mit 1,26 Promille im Stadtgebiet unterwegs

In der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 02:00 Uhr, wurde bei einem VW-Fahrer eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle in der Eglseer Straße in Amberg durchgeführt. In dem Kraftfahrzeug saßen insgesamt vier Personen. Dies wollte der Amberger ausnutzen und versuchte in letzter Sekunde seine Fahrereigenschaft zu verschleiern indem er vom Fahrersitz auf den Beifahrersitz wechselte, während der Beifahrer aus dem Fahrzeug ausstieg. Dies wurde jedoch von der Streifenbesatzung beobachtet.

Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte ein starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der anschließend durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,26 Promille. Der 20-jährige Kraftfahrzeugführer wurde daraufhin zur Blutentnahme in das Klinikum nach Amberg verbracht. Der Führerschein wurde im Anschluss beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder entlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

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Foto: J. Masching

23-jähriger führt Kraftfahrzeug unter Cannabiseinwirkung

In der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 01:30 Uhr, wurde bei einem 23-jährigen Kraftfahrzeugführer in der Raigeringer Straße in Amberg eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei konnten durch die eingesetzten Polizeibeamten mehrere drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Zudem roch der Hyundai-Fahrer nach Marihuana.

Auf Nachfrage äußerte der Amberger, dass er in letzter Zeit Cannabis konsumiert habe. Aufgrund dessen wurde durch die Polizeibeamten eine Blutentnahme angeordnet, welche von einem Arzt durchgeführt wurde. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinwirkung.

Aufmerksamer Zeuge beobachtet Unfallflucht

Am Freitag, zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr, konnte ein aufmerksamer Zeuge eine Verkehrsunfallflucht beobachten und verständigte im Nachgang die Polizei. Laut Schilderung befuhr eine Frau mit ihrem Hyundai das Parkhaus in der Marienstraße. Die 89-jährige Ambergerin touchierte mit ihrem Pkw im Kurvenbereich des Parkhauses einen Audi und verursachte am Heck des Kraftfahrzeugs einen Sachschaden von ungefähr 2000 €.

Daraufhin setzte sie ihre Fahrt fort, ohne den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen. Da der Zeuge der Polizei auch das amtliche Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges mitteilte, konnte die Hyundai-Fahrerin schlussendlich an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Die Unfallspuren am Hyundai waren mit dem Schadensbild am Audi kongruent. Gegen die 89-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Bargeld aus Tankstellenkasse entwendet

Am Samstagabend, gegen 22:00 Uhr, wurde die 33-jährige Angestellte, einer Tankstelle in der Kurfürstenring Straße in Amberg, durch drei vermeintliche Kunden in ein Verkaufsgespräch verwickelt. Im Laufe des Gesprächs verschaffte sich einer der bislang unbekannten Täter Zutritt hinter den Tresen und entwendete aus der geöffneten Kasse Bargeld im höheren dreistelligen Bereich. Im Anschluss entfernten sich die drei unbekannten Täter fluchtartig aus der Tankstelle.

Es wurden umgehend entsprechende Fahndungsmaßnahmen durch die Polizei eingeleitet, welche jedoch ohne Erfolg blieben. In der Tankstelle und dem näheren Umfeld konnten mehrere Spuren gesichert werden. Die Polizeiinspektion Amberg ermittelt nun wegen Diebstahls und nimmt sachdienliche Hinweise unter Tel. 09621/890-3201 entgegen.

Total gefälschter Führerschein

Am 13.02.2025 kontrollierte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Amberg einen ukrainischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich bei dem ausgehändigten ukrainischen Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Dem 20-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet.

Auch sein Bruder, welcher sich ebenfalls im Fahrzeug befand, erwartet nun eine Anzeige. Er wird als Halter des Fahrzeuges zur Verantwortung gezogen, da er dem jungen Mann das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, obwohl dieser keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrzeughalter war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und setzte die Fahrt fort.