Polizei

Geschwindigkeitsmessung

St. 2165, Ab. 120, km. 0,300 (Pielenhofen) – Messzeit: 18.03.2024, von 08:46 bis 13:22 Uhr – Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h (außerorts) – Gemessene Fahrzeuge: 284 – Beanstandet: 7 – Anzahl Fahrverbote: 0 – Schnellster: 102 km/h – Ahndung: mind. 200 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

Weitere Meldungen aus Regensburg finden sie hier

Bundeswasserstraße Donau (Kelheim): Weiterfahrt Gütermotorschiff untersagt

Im Rahmen einer Kontrolle stellten Beamte der Wasserschutzpolizeigruppe der VPI Regensburg am gestrigen Montag, 18.03.2024, gegen 13:30 Uhr fest, dass die Besatzung eines Frachtschiffs nicht ausreichend war. Bei der Überprüfung eines Besatzungsmitglieds wurde festgestellt, dass dieses die medizinische Tauglichkeit nicht nachweisen konnte. Folglich wurde die Weiterfahrt für das Schiff untersagt.

Es musste in der Hafenanlage von Kelheim anlegen. Die Fahrt konnte erst wieder fortgesetzt werden, nachdem ein zusätzliches Besatzungsmitglied die Arbeit am Schiff übernahm. Sowohl den Schiffsführer, als auch den Eigner erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Donau Schiff Polizei

Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmittel

Am gestrigen Montag, 18.03.2024, gegen 12 Uhr kontrollierten Beamte der VPI Regensburg im Bereich des Parkplatzes Riedtal in Fahrtrichtung Passau einen auf der Durchreise befindlichen Fahrzeugführer. Hierbei konnte festgestellt werden, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Folglich wurde die Weiterfahrt unterbunden, das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt und bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Zudem wurde im Fahrzeug eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Dieses wurde sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung konnte der Herr wieder entlassen werden.

Totalgefälschter Führerschein sichergestellt

Im Zuge einer Kontrolle durch Beamte der VPI Regensburg konnte bei einem auf der Durchreise befindlichen Herren ein totalgefälschter, ausländischer Führerschein aufgefunden werden. Das Dokument wurde im Rahmen seiner Durchsuchung festgestellt und nach Prüfung sichergestellt. Der Herr wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige, da er sich unerlaubt ein gefälschtes Ausweisdokument verschaffte.