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Polizei Sulzbach-Rosenberg – Meldungen vom 04.10.2024

Polizei

Verkehrsunfall Polizei

Betrunkene Radfahrer ohne Licht auf B85

Am Mittwoch, den 02.10.2024, gegen 22:30 Uhr befuhren zwei Männer mit ihren Fahrrädern die Bundesstraße 85 bei Kropfersricht in Richtung Sulzbach-Rosenberg. Aufgrund der fehlenden Fahrradbeleuchtung und der Tatsache, dass die beiden Männer mit ihren Drahteseln die gesamte Fahrbahn ausnutzten, teilte eine weitere Verkehrsteilnehmerin diesen Umstand umgehend bei der Polizei in Sulzbach-Rosenberg mit.

Als die beiden Radler die B85 verließen und durch das Naherholungsgebiet Untere Wagensaß fuhren, wurden sie von einer bereits fahndenden Polizeistreife angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Sofort fiel bei beiden Männern ein massiver Alkoholgeruch auf. Aufgrund der geltenden Promillegrenze von 1,6 Promille für Fahrradfahrer, welche beide überschritten, wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Die beiden Männer müssen sich nun aufgrund Trunkenheit im Verkehr vor dem Gesetz verantworten.

Einbrecher nutzt gekipptes Fenster

Am 03.103.204 stellte der Inhaber eines Cafés in der Innenstadt den Diebstahl von Bargeld aus seiner Kasse fest. Im Tatzeitraum von 29.09.2024 bis zur Feststellung der Tat drang ein Unbekannter durch ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss in die Geschäftsräume ein und hat Wechselgeld in dreistelliger Höhe erbeutet. Die Polizei nahm eine umfangreiche Spurensicherung im Gebäude vor und erhofft sich durch die vielversprechende Spurenlage den Täter bald zu ermitteln.

Bankdaten in unbekannte APP eingegeben – 230 Euro weg

Eine 62-Jährige lud sich im Verlauf der letzten Woche eine APP auf ihr Mobiltelefon und musste während des Installationsprozesses die Daten ihrer Kreditkarte in diese APP eingeben. Das kam ihr dann alles ziemlich verdächtig vor und sie löschte die APP umgehend.

Da hatte aber die Falle der Internetbetrüger bereits zugeschnappt, denn die griffen die Daten der Kreditkarte ab und buchten 230 Euro auf eine ausländische Bankverbindung. Auf dem Schaden wird die Dame erfahrungsgemäß sitzen bleiben, vermutlich auch im Falle einer Täterermittlung.