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Polizeieinsätze in Cham – Unfälle, Diebstahl und mehr

Polizeieinsätze

Fahrradfahrerin bei Abbiegeunfall leicht verletzt

Am Freitagvormittag, den 27.06.2025, kam es gegen 09:30 Uhr in Cham zu einem Verkehrsunfall in der Rodinger Straße. Eine 59-jährige Autofahrerin aus dem Landkreis Regen wollte nach rechts in die Hans-Eder-Straße abbiegen und übersah dabei eine 62-jährige Pedelec-Fahrerin, die ihr auf dem Fahrradstreifen entgegenkam. Die Radfahrerin stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Sie wurde zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus Cham gebracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 2.000 Euro. Gegen die Autofahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

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Symbolbild: BRK

Geldbörse in Supermarkt gestohlen

Ebenfalls am Freitag, zwischen 10:30 Uhr und 14:00 Uhr, vergaß eine Chamerin ihre rote Stofftasche samt Geldbeutel im Einkaufswagen im Norma-Markt in der Hans-Eder-Straße. Als sie den Verlust bemerkte, waren weder Tasche noch Geldbörse auffindbar. Auch eine Abgabe an der Kasse oder beim Fundbüro erfolgte nicht. Die Polizei Cham ermittelt wegen Diebstahls und bittet Zeugen, sich unter Tel. 09971 / 8545-0 oder direkt bei der Dienststelle zu melden.

Radfahrer bei Ausfahrt übersehen

Am Abend desselben Tages, gegen 18:30 Uhr, kam es in der Werner-von-Siemens-Straße zu einem weiteren Beinahe-Unfall: Eine Fahrzeuglenkerin wollte von einem Parkplatz nach rechts abbiegen und übersah dabei einen von rechts kommenden Fahrradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer blieb jedoch unverletzt. Gegen die Autofahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Polizeieinsätze – Unzulässige Umbauten am Fahrzeug festgestellt

Gegen 22:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Cham einen 23-jährigen Autofahrer aus dem Raum Bad Kötzting. Am Fahrzeug waren nicht genehmigte lichttechnische Veränderungen sowie sogenannte „Canards“ am vorderen Stoßfänger angebracht. Für diese Umbauten konnte der Mann keine Betriebserlaubnis vorlegen. Da die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt war, wurde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als erloschen eingestuft. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Anzeige folgt.