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Polizeimeldungen am Montag aus Regensburg

Berichte der Polizei Regensburg / Bild: Symbolbild

Regensburg. Zwei Sachbeschädigungsserien an KFZ ereigneten sich in der Regensburger Innenstadt. Ein Täter konnte ermittelt werden.

Am 23.01. gegen 22:20 Uhr wurden in der Rilkestraße durch zwei bislang unbekannte Täter mehrere PKW durch Abtreten der Seitenspiegel beschädigt. Die Fahndung nach den Tätern vor Ort blieb ohne Ergebnis. Es kam zum Sachschaden im mittleren dreistelligen Euro-Bereich.

Bereits zwei Stunden später kam es erneut zu einer Sachbeschädigungsserie an KFZ in der Blumenstraße. In diesem Zusammenhang konnten aber Zeugen das Treiben des Täters, ein 24-Jähriger aus Regensburg, beobachten und die Polizei verständigen. Der 24-Jährige konnte im Rahmen der Fahndung festgenommen werden. Ihn erwarten jetzt mehrere Anzeigen wegen Sachbeschädigung.

Zeugen, die Beobachtungen zu den beiden Geschehen gemacht haben und in diesem Zusammenhang sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der PI Regensburg Süd unter Tel. 0941/506-2001 zu melden.

 

Regensburg. Am 22.01. wurden zwei junge Männer einer Personenkontrolle unterzogen. Bei beiden konnte Rauschgift aufgefunden werden.

Gegen 18:00 Uhr führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Regensburg Süd eine Personenkontrolle in der Guerickestraße durch. Bei dem 17-Jährigen und dem 16-Jährigen konnten jeweils eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden.

Beide erwartet jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 

Pentling, BAB 93.  Am Sonntag, 23.01.2022, gegen 23.30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen 25-jährigen Pkw-Fahrer, der mit zwei Mitfahrern die A 93 bei Pentling in Fahrtrichtung München befuhr.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten beim 25-jährigen Fahrer Anzeichen auf den Konsum von Drogen. Zudem gab der Mann an, dass er die letzten Tage Marihuana und Kokain konsumierte.

Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden wurde. Nachdem der Betroffene in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, musste er eine Sicherheitsleistung entrichten. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie ein Fahrverbot.