Eine Polizeistreife des Regensburger Einsatzzugs stellte am Abend des 21.02.2020 auf einen Großparkplatz im Regensburger Norden eine 22-Jährige fest, die in Begleitung eines 25-Jährigen Fahrübungen mit dessen Pkw durchführte. Die Fahrerin war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sie erwartet daher ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den Halter des Fahrzeugs erwartet ebenfalls eine Anzeige, da er die Dame ermächtigte, das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen.
Am 22.02.2020 gegen 13.00 Uhr entwendeten fünf männliche Personen gemeinschaftlich Waren aus einem Supermarkt im Regensburger Stadtnorden. Dies fiel der Kassiererin auf und die Polizei wurde verständigt. Da keiner der Täter einen Wohnsitz im Inland hatte, mussten sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Herren erwartet ein Strafverfahren wegen Diebstahl.
Am Samstag, 22.02.2020, um 18.15 Uhr fuhr ein 26-Jähriger Regensburger mit seinem Pkw und Anhänger die Pilsen Allee in Richtung Haslbach. Kurz nach der Abzweigung Richtung Gonnersdorf wurde er von einem Kleinwagen überholt und abrupt ausgebremst. Nur durch die Vollbremsung konnte der Zusammenstoß beider Fahrzeuge verhindert werden. Der Fahrer des Kleinwagens stieg aus und beleidigte den 26-Jährigen. Anschließend stieg der Täter wieder in sein Fahrzeug und fuhr davon. Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Regensburg Nord unter der Rufnummer 0941/506-2222 in Verbindung zu setzen.
Am Sonntag, 23.02.2020, gegen 14.30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen 27-Jährigen, der mit einem Pkw-Pferdeanhängergespann auf der Autobahn A3 bei Nittendorf in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs war. Bei der Kontrolle konnte er nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorzeigen. Die Klasse BE, die er zum Führen der Pkw-Anhängerkombination benötigt hätte, besaß er nicht. Der 54-Jährige Fahrzeughalter, der im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis war, befand sich neben zwei weiteren Mitfahrern ebenfalls im Fahrzeug. Den 27-jährigen Fahrzeugführer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den 54-jährigen Fahrzeughalter, der im Verdacht steht die Fahrt zugelassen bzw. angeordnet zu haben, wird wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass man sich als Fahrer vor Fahrtantritt sicher sein muss, ob die vorhandene Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeuges bzw. der Kombination ausreichend ist.
Bericht der PI Regensburg Nord und der VPI Regensburg
Bild: Symbolbild