Regensburg
Aufgrund umfangreicher Ermittlungen von Zollbeamten und Zollbeamtinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurde ein 41-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Regensburg vom zuständigen Amtsgericht Regensburg zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt.

Insbesondere durch Zeugenvernehmungen, aber auch durch den Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen, konnten die Zöllnerinnen und Zöllner dem Firmeninhaber eines Kurier- und Kleintransportunternehmens nachweisen, dass dieser, in einem Zeitraum von rund vier Jahren, den Krankenkassen in insgesamt 89 Fällen circa 38.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthielt.
Der Unternehmer traf mit seinen Arbeitnehmern vielfach sogenannte Nettolohnvereinbarungen, meldete aber bei den zuständigen Einzugsstellen niedrigere Bruttolöhne. Des Weiteren zeigten die Recherchen, dass der Firmeninhaber durch falsche Stundenaufzeichnungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn unterschritt.
Zusätzlich ließ er Mitarbeiter unentgeltlich zur Probe arbeiten, was ihn allerdings nicht von seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten befreite, so die Meldung des Hauptzollamtes Regensburg.