Grenzkontrollen bei Waidhaus: Ein 38-jähriger Tscheche muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

 

Schreckschusspistole Waidhaus
Bildquelle: Bundespolizei Waidhaus

 

Waffe ohne vorgeschriebene Kennzeichnung entdeckt

Schreckschusspistole – Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten am Mittwoch (9. Dezember) einen 38-jährigen tschechischen Fahrzeugführer auf der A6. Bei einer Sichtprüfung des Innenraums entdeckten die Einsatzkräfte im Fußraum des Beifahrersitzes einen Rucksack, in dem sich eine Gas-Signal-Pistole im Kaliber 9 mm befand.

Fehlende Pflichtkennzeichnungen nach deutschem Waffengesetz

Die Schreckschusspistole trug weder das erforderliche PTB-Prüfzeichen noch die vorgeschriebene „F im Fünfeck“-Kennzeichnung. Beide Merkmale sind für das legale Führen solcher Waffen in Deutschland verpflichtend. Zudem fehlte dem Mann der notwendige Waffenschein.
Im selben Rucksack fanden die Bundespolizisten ein dazugehöriges Magazin mit zehn Patronen.

Schreckschusspistole – Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die Einsatzkräfte stellten die Waffe und das Magazin sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz ein. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 38-Jährige seine Weiterreise ohne die verbotene Ausrüstung fortsetzen.