Ein Fahrradfahrer mit Fentanyl, ein Minderjähriger in der Spielhalle und ein Ticketverkäufer um über 1.400 Euro betrogen – die Polizeiinspektion Schwandorf zieht Bilanz einer ereignisreichen Sonntagnacht.


Schwandorf
Foto: Symbolbild/KI

Fentanyl in Handyhülle und Bauchtasche sichergestellt

Gegen 23:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Schwandorf in der Regensburger Straße einen 24-jährigen Deutschen, der mit dem Fahrrad unterwegs war. Bei der Durchsuchung kamen in seiner Handyhülle sowie in seiner Bauchtasche mehrere fentanylhaltige Medikamente zum Vorschein – zusammen mit typischen Konsumutensilien. Die Betäubungsmittel wurden umgehend beschlagnahmt. Gegen den Mann läuft nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Minderjähriger in Schwandorfer Spielhalle angetroffen

Kurz zuvor, gegen 23:30 Uhr, stießen Beamte bei der Kontrolle einer Spielhalle in der Spitalstraße auf einen 16-jährigen Schwandorfer mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit. Das Betreten von Spielhallen ist Minderjährigen gesetzlich untersagt. Gegen den 48-jährigen tschechischen Staatsangehörigen, der als Verantwortlicher der Spielhalle gilt, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Jugendliche musste die Räumlichkeiten unverzüglich verlassen.

Außenspiegel in der Breite Straße abgefahren

Am Sonntagabend meldete ein 20-jähriger Mann mit Wohnsitz in Nabburg einen Sachschaden an seinem Fahrzeug. Er hatte seinen VW gegen 18:45 Uhr in der Breite Straße in Schwandorf abgestellt. Als er knapp anderthalb Stunden später, gegen 20:15 Uhr, zurückkehrte, fehlte der rechte Außenspiegel seines Autos vollständig. Der Geschädigte vermutet, dass ein Radfahrer das Fahrzeug gestreift hat. Die Polizeiinspektion Schwandorf bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 09431 435-0 zu melden.

Chat-Bot-Betrug: 1.444 Euro vom Konto abgebucht

Einem 34-jährigen Schwandorfer wurde beim Verkauf von Tickets über eine bekannte Online-Verkaufsplattform ein erheblicher Geldbetrag entwendet. Ein angeblicher Kaufinteressent gab vor, die Zahlung über einen verbreiteten Finanzdienstleister sei derzeit nicht möglich, und sandte dem Verkäufer einen externen Link. Dieser führte über einen sogenannten Chat-Bot direkt in das Online-Banking des Opfers. Dort wurde der Geschädigte aufgefordert, den Code 1444 einzugeben, um die Zahlung für seine Tickets angeblich freizuschalten. Tatsächlich wurde damit eine Überweisung von 1.444 Euro vom Konto des Mannes ausgelöst. Der Betrug wurde erst beim Blick auf den Kontostand sichtbar. Die Polizei weist darauf hin, dass seriöse Zahlungsdienste niemals dazu auffordern, Codes im Online-Banking einzugeben oder Überweisungen als Empfangsbestätigung zu nutzen.