Weiden. In Zusammenhang mit der Sperrung der Weidner Fußgängerunterführung Dr.-Kilian-Str. / Ulmenweg wurden schon mehrere Fälle unerlaubter Gleisüberschreitungen gemeldet. Die Bundespolizei weist eindrücklich darauf hin, dass das Überqueren der Gleise nicht nur an dieser Stelle eine immense Gefahr für Leib oder Leben darstellt.
Moderne Züge sind leise, werden oft nicht bemerkt oder deren Geschwindigkeit unterschätzt. Der Bremsweg eines Zuges ist im Gegensatz zum Auto sehr lang. Aus einer Geschwindigkeit von 160 km/h hat ein Zug einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern! Auch bereits der Sog eines vorbeifahrenden Zuges kann Personen unter den Zug reißen. Benutzen Sie also in jedem Fall die offiziellen Wege bzw. die ausgeschilderten Umleitungen sofern vorhanden. Das schont auch ihren Geldbeutel.
Die Bundespolizei wird jede Überschreitung oder deren Versuch mit 25 Euro Verwarngeld ahnden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz beträgt dabei bis zu 5000 Euro. Muss wegen einer unerlaubten Gleisüberschreitung ein Zug eine Schnellbremsung hinlegen, begeht die Person einen Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Diese Straftat kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus erwachsen Schadensersatzansprüche der DB AG.
In diesem Sinn: Kommen Sie gesund an Ihr Ziel.
Bericht der Bundespolizeiinspektion Waidhaus
Bild: Bundespolizei