In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (30. Juni/1. Juli) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der A6 einen Haftbefehl vollstreckt.


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Foto: Symbolbild/KI

Ein 22-jähriger Rumäne konnte seine Justizschulden in Höhe von 3.000 Euro noch vor Ort begleichen und entging somit einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Bundespolizisten kontrollierten den Mann nach seiner Einreise aus Tschechien an der Grenzkontrollstelle Waidhaus. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz den 22-Jährigen per Haftbefehl suchte.

Das Amtsgericht Kandel hatte den Rumänen im Oktober 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn.

Der 22-Jährige beglich die offene Geldstrafe noch an der Grenzkontrollstelle. Dadurch musste er die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von mehreren Wochen nicht antreten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen.