Ein Samstagvormittag mit mehreren Verkehrsunfällen im Dienstbereich der PI Neumarkt i.d.OPf. Am 25.04.26 kam es sowohl zu Kollisionen mit Verletzten als auch zu erheblichen Sachschäden und Fahrerflucht.
Kollision beim Einfahren in Neumarkt
Am Samstagvormittag, den 25.04.26, ereignete sich gegen 09.35 Uhr ein Verkehrsunfall in Neumarkt i.d.OPf. Ein 45-jähriger Skoda-Fahrer missachtete beim Einfahren von der Kerschensteiner Straße in die Regensburger Straße die Vorfahrt eines 46-jährigen Mofafahrers, der stadteinwärts unterwegs war. Aufgrund der Kollision kam der Mofafahrer zu Sturz und verletzte sich leicht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.500.-€. Gegen den Skoda-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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Auffahrunfall in Michelbach mit Verletzten
Fast zeitgleich kam es in der Ortsdurchfahrt von Michelbach, Gemeindebereich Freystadt, zu einem weiteren Unfall. Ein 34-jähriger Peugeot-Fahrer fuhr aus Unachtsamkeit auf den vor ihm fahrenden Seat einer 31-Jährigen auf. Die Seat-Fahrerin erlitt dabei leichte Verletzungen. Glücklicherweise blieb das 3-jährige Kind des Unfallverursachers, das sich in einem Maxicosi auf der Rücksitzbank befand, unverletzt.
Der Gesamtsachschaden an beiden Fahrzeugen wird auf ca. 12.500.-€ beziffert. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die örtliche Feuerwehr war zur Absicherung und Verkehrsregelung im Einsatz. Dem 34-jährigen Peugeot-Fahrer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Unfallflucht am Landratsamt-Parkplatz
Ebenfalls am Samstag, 25.04.26, in der Zeit zwischen 11.55 Uhr und 13.35 Uhr, ereignete sich eine Unfallflucht auf dem Parkplatz beim Landratsamt in Neumarkt. Ein dort ordnungsgemäß abgestellter Mercedes wurde am Heck der Beifahrerseite erheblich beschädigt. Dem Schadensbild zufolge dürfte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer entweder beim Ein- oder Ausparken gegen den Mercedes gestoßen sein, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.500.-€. Sachdienliche Hinweise erbittet die PI Neumarkt, Tel. 09181/4885-0.
Vorfahrtsfehler in Eispertshofen
Zu einer weiteren Vorfahrtsverletzung kam es am Samstagnachmittag gegen 15.30 Uhr in Eispertshofen, Gemeindebereich Pilsach. Ein 17-Jähriger missachtete mit seinem Kleinkraftrad beim Abbiegen in der Ortschaft die Vorfahrt („rechts vor links“) und stieß mit einem 34-jährigen Renault-Fahrer zusammen. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von knapp 7.000.-€. Gegen den 17-jährigen Kleinkraftradfahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Info
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr: Eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) liegt vor, wenn eine Person durch Unachtsamkeit oder Missachtung von Verkehrsrregeln eine andere Person verletzt. Im Straßenverkehr kann dies beispielsweise durch Vorfahrtsfehler, zu geringen Abstand oder überhöhte Geschwindigkeit geschehen. Die Strafe kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.