Unfall, Neumarkt, Bruck

Kollision beim Einfahren in Neumarkt



Auffahrunfall in Michelbach mit Verletzten


Unfallflucht am Landratsamt-Parkplatz


Vorfahrtsfehler in Eispertshofen


Info

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr: Eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) liegt vor, wenn eine Person durch Unachtsamkeit oder Missachtung von Verkehrsrregeln eine andere Person verletzt. Im Straßenverkehr kann dies beispielsweise durch Vorfahrtsfehler, zu geringen Abstand oder überhöhte Geschwindigkeit geschehen. Die Strafe kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.