Verstöße
Die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus stellte bei verschiedenen Fahrzeugkontrollen auf der BAB A6 zahlreiche Straftaten fest – darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Haftbefehle, Waffenbesitz sowie Drogenkonsum.
Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Schleierfahnder einen Pkw mit tschechischer Zulassung auf der BAB A6 in Richtung Landesinnere. Dabei stellte sich heraus, dass dem tschechischen Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gefälschter Versicherungsschein entdeckt
Am Sonntagvormittag wurde ein französischer Kleintransporter auf der A6 in Richtung Tschechien gestoppt. Der ukrainische Fahrer legte einen litauischen Versicherungsschein vor, dessen Ablaufdatum gefälscht war. Eine gültige Versicherung bestand nicht. Der Mann erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Zwei Haftbefehle vollstreckt
Am Freitagmorgen nahmen Beamte einen rumänischen Fahrer eines moldauischen Pkw fest, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstagabend wurde ein weiterer Rumäne mit französischem Fahrzeug kontrolliert. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Durch Zahlung einer Geldsumme im niedrigen vierstelligen Bereich konnte er eine Inhaftierung abwenden.
Verbotene Waffen im Fahrzeug
Bei einer Kontrolle eines französischen Pkw am Samstagabend auf der A6 entdeckten Beamte bei einem Mitfahrer fünf illegale Reizstoffsprühgeräte und zwei Schlagringe. Die Waffen wurden sichergestellt, gegen den französischen Staatsangehörigen wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.
Drogenkonsum am Steuer und Rauschgift im Wagen
Am Freitagabend fiel den Schleierfahndern ein polnischer Pkw auf, dessen Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Ein Drogenvortest verlief positiv. In seinem Fahrzeug fanden die Beamten zudem geringe Mengen Amphetamin und Kokain. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutentnahme durchgeführt und Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz erstattet.