Am Montag (29. Dezember) fischten die Beamten eine als Taschenlampe getarnte Waffe und hochexplosive Pyrotechnik aus dem Verkehr.
Gefährliche Tarnung: Elektroschocker im Türfach
Gegen 13:00 Uhr stoppten die Fahnder am Grenzübergang Schafberg einen 56-jährigen Tschechen. Bei der Durchsuchung seines Wagens machten die Beamten eine brisante Entdeckung: Im Ablagefach der Fahrertür lag ein Elektroimpulsgerät, das optisch perfekt als harmlose Taschenlampe getarnt war. Da solche Gegenstände in Deutschland streng verboten sind, wurde die Waffe sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

„Dumbum“-Böller im Kofferraum
Spät abends, gegen 23:00 Uhr, geriet ein 21-jähriger Deutscher am Grenzübergang Furth im Wald in den Fokus der Beamten. Im Kofferraum seines Pkw entdeckten die Polizisten 40 Stück der berüchtigten „Dumbum“-Böller (Kategorien F3 und F4).
Diese Pyrotechnik ist aufgrund ihrer enormen Sprengkraft hochgefährlich und in Deutschland ohne spezielle behördliche Erlaubnis verboten. Da der junge Mann keine Genehmigung vorweisen konnte, wurde die Ware (Bruttogewicht über 600 Gramm) beschlagnahmt. Er muss sich nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und die Gefahrgutverordnung verantworten.
📋 Die Fakten kompakt
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Ort: Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg.
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Waffenfund: Getarnter Elektroschocker (Taschenlampen-Optik) bei 56-Jährigem.
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Pyrotechnik: 40 „Dumbum“-Böller (F3/F4) bei 21-Jährigem sichergestellt.
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Folgen: Anzeigen nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz.
