Waidhaus
Am Dienstag vollstreckten Bundespolizisten in Waidhaus vier Haftbefehle. Nach Bezahlung durften alle Festgenommenen ihre Reise fortsetzen. Zwei Delinquenten waren dabei auf fremde Hilfe angewiesen.
Als die Beamten den Ausweis eines Slowaken kontrollierten, meldete der Fahndungscomputer ein Waidhaus einen Treffer. Gegen den 24-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Er musste noch eine Geldstrafe in Höhe von 1560 Euro bezahlen. Dazu war er wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt worden.

Da der Mann die Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen konnte, nahmen ihn die Beamten mit zur Dienststelle. Einen Teil zahlte der Slowake selbst am Geldautomaten. Den Rest brachte der Bruder des Verurteilten auf die Wache. Die konzertierte Aktion bewahrte den 24-Jährigen vor einer 78-tägigen Haftstrafe.
Bundespolizisten kontrollierten in einem Reisebus von Prag nach Freiburg einen Polen, dessen Arbeitskraft in der Firma wohl sehr geschätzt wird. Unter den Personalien seiner polnischen Identitätskarte lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Fürth zur Strafvollstreckung. Der Mann war wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt worden. Außerdem waren noch 214 Euro Verfahrenskosten offen. Nach einem kurzen Telefonat mit seinem Chef erschien dieser auf einer Polizeidienststelle in Krefeld und legte die 1864 Euro auf den Tisch. Damit sicherte er sich die Arbeitskraft des 43-Jährigen, der sonst für 33 Tage in den Bau gewandert wäre.
Im Bus von Prag nach Montpellier überprüften die Fahnder die Personalien eines Ukrainers. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Weiden wegen eines Waffendelikts gesucht. Die ausstehenden 500 Euro und 82 Euro Verfahrenskosten konnte der 33-Jährige noch an der Kontrollstelle bezahlen und ohne zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe als freier Mann nach Frankreich weiterreisen.
Ebenfalls wieder auf freiem Fuß ist ein Bulgare, den die Beamten in einem Bus auf dem Weg von Prag nach Freiburg festnahmen. Grund war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz). Weil er ohne Führerschein unterwegs war, hatte er noch eine Geldstrafe von 600 Euro offen.
Mit der Zahlung wendete er sieben Tage Haft ab.