Trotz eines echten Reisepasses flog sein Schwindel auf: Er legte den Beamten einen komplett gefälschten polnischen Aufenthaltstitel vor. Statt Paris hieß die Endstation für ihn nun Abschiebehaft.

Geschulte Beamte erkennen „Totalfälschung“

Der Vorfall ereignete sich am Freitag (09.01.2026) auf der Autobahn A6 bei Waidhaus. Die Fahnder der Bundespolizei kontrollierten einen Fernreisebus, der auf der internationalen Route von Prag nach Paris unterwegs war. Unter den Fahrgästen befand sich ein 46-jähriger Staatsangehöriger aus Sri Lanka.

Zunächst schien alles in Ordnung: Der Mann händigte den Beamten einen gültigen Reisepass sowie einen polnischen Aufenthaltstitel aus, der ihn zur Reise im Schengen-Raum berechtigen sollte. Doch die Spezialisten der Bundespolizei ließen sich nicht täuschen. Bei der technischen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Aufenthaltstitel eine sogenannte Totalfälschung war – ein von Grund auf gefälschtes Dokument.

Waidhaus, Bundespolizei
Foto: Symbolbild

Abschiebehaft statt Weiterreise

Die Bundespolizei beschlagnahmte das gefälschte Papier umgehend. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.

Da keine gültige Einreiseberechtigung vorlag, wurde dem 46-Jährigen der Grenzübertritt verweigert. Er wurde noch am Samstag dem Haftrichter am Amtsgericht Weiden vorgeführt. Dieser ordnete die Einlieferung in eine Abschiebungshafteinrichtung an. Die Bundespolizei bereitet nun die Zurückweisung des Mannes in sein Heimatland vor.


📋 Kompakt-Faktencheck

Details Information
Ort Grenzkontrollstelle A6, Waidhaus
Zeit Freitag/Samstag, 09./10.01.2026
Person 46-jähriger Mann aus Sri Lanka
Fahrzeug Fernreisebus (Prag – Paris)
Delikte Urkundenfälschung, versuchte unerlaubte Einreise
Status In Abschiebehaft, Zurückweisung geplant

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Das Gesetz sieht für die Verwendung oder Herstellung falscher Dokumente zur Täuschung im Rechtsverkehr empfindliche Strafen vor. Wer eine unechte Urkunde gebraucht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In Fällen der illegalen Migration dient dies oft als Grundlage für aufenthaltsbeendende Maßnahmen.