Innerhalb von 24 Stunden gingen den Beamten zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz. Beide konnten das Gefängnis nur durch eine sofortige Zahlung ihrer ausstehenden Geldstrafen abwenden.
Teures Fahren ohne Führerschein: 52-Jähriger zahlt 1.500 Euro
Am Montagnachmittag (05.01.2026) kontrollierten die Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle Waidhaus einen 52-jährigen Polen. Ein Blick in das Fahndungssystem verriet: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vor.
Das Amtsgericht Pasewalk hatte ihn bereits im August 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Da er die damals festgesetzte Strafe von 1.500 Euro bisher ignoriert hatte, drohte ihm nun die Ersatzfreiheitsstrafe. Der 52-Jährige zögerte nicht lange, beglich die Summe direkt bei den Beamten und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Dieb im Fernreisebus nach Lyon gestoppt
Am Dienstagvormittag (06.01.2026) klickten fast erneut die Handschellen. In einem Fernreisebus auf der Route Prag–Lyon kontrollierten die Beamten einen 57-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Hier schlug ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Amberg an.
Der Mann war im März 2025 vom Amtsgericht Amberg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt worden. Auch er hatte die Justizschulden bislang nicht beglichen. Um einer mehrwöchigen Haftstrafe zu entgehen, zahlte er den Betrag vor Ort und konnte seine Fahrt in Richtung Frankreich fortsetzen.
📋 Kompakt-Faktencheck
| Person | Delikt / Verurteilung | Herkunft Haftbefehl | Summe / Folge |
| 52-jähriger Pole | Fahren ohne Fahrerlaubnis | StA Neubrandenburg | 1.500 € gezahlt (Weiterreise) |
| 57-jähriger Pole | Diebstahl | StA Amberg | 1.300 € gezahlt (Weiterreise) |
| Ort | Grenzkontrollstelle A6 | Waidhaus | Vollstreckung durch Bundespolizei |
🔍 Hintergrund: Die Ersatzfreiheitsstrafe
Wird eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, erlässt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag Haft entspricht dabei in der Regel einem Tagessatz der ursprünglichen Geldstrafe. Durch die sofortige Zahlung der kompletten Summe bei der Polizei kann die Inhaftierung jederzeit abgewendet werden.
