Innerhalb von 24 Stunden gingen den Beamten zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz. Beide konnten das Gefängnis nur durch eine sofortige Zahlung ihrer ausstehenden Geldstrafen abwenden.

Teures Fahren ohne Führerschein: 52-Jähriger zahlt 1.500 Euro

Am Montagnachmittag (05.01.2026) kontrollierten die Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle Waidhaus einen 52-jährigen Polen. Ein Blick in das Fahndungssystem verriet: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vor.

Das Amtsgericht Pasewalk hatte ihn bereits im August 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Da er die damals festgesetzte Strafe von 1.500 Euro bisher ignoriert hatte, drohte ihm nun die Ersatzfreiheitsstrafe. Der 52-Jährige zögerte nicht lange, beglich die Summe direkt bei den Beamten und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Bundespolizei Waidhaus Furth im Wald
Foto: Symbolbild

Dieb im Fernreisebus nach Lyon gestoppt

Am Dienstagvormittag (06.01.2026) klickten fast erneut die Handschellen. In einem Fernreisebus auf der Route Prag–Lyon kontrollierten die Beamten einen 57-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Hier schlug ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Amberg an.

Der Mann war im März 2025 vom Amtsgericht Amberg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt worden. Auch er hatte die Justizschulden bislang nicht beglichen. Um einer mehrwöchigen Haftstrafe zu entgehen, zahlte er den Betrag vor Ort und konnte seine Fahrt in Richtung Frankreich fortsetzen.


📋 Kompakt-Faktencheck

Person Delikt / Verurteilung Herkunft Haftbefehl Summe / Folge
52-jähriger Pole Fahren ohne Fahrerlaubnis StA Neubrandenburg 1.500 € gezahlt (Weiterreise)
57-jähriger Pole Diebstahl StA Amberg 1.300 € gezahlt (Weiterreise)
Ort Grenzkontrollstelle A6 Waidhaus Vollstreckung durch Bundespolizei

🔍 Hintergrund: Die Ersatzfreiheitsstrafe

Wird eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, erlässt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag Haft entspricht dabei in der Regel einem Tagessatz der ursprünglichen Geldstrafe. Durch die sofortige Zahlung der kompletten Summe bei der Polizei kann die Inhaftierung jederzeit abgewendet werden.