Waidhaus

Am Dienstag (1. Juli) hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 insgesamt vier Personen an der unerlaubten Einreise nach Deutschland gehindert.

Nigerianischer Staatsangehöriger mit abgelaufenem Visum zurückgewiesen

Waidhaus – Beamte kontrollierten einen 25-jährigen Nigerianer als Insassen eines Fernreisebusses der Linie Prag–Paris. Er wies sich mit einem nigerianischen Reisepass aus. Sein Visum war nur für sieben Tage im Zeitraum vom 22. Juni bis 13. Juli 2025 gültig, was eine Einreise an diesem Tag nicht mehr deckte. Da er keine weiteren Einreisedokumente vorlegen konnte, brachte ihn die Bundespolizei zur Dienststelle, verweigerte die Einreise nach Deutschland und wies ihn nach Tschechien zurück.

 

Bundespolizei Schleusung Waidhaus Furth im Wald Unerlaubte Einreisen
Foto: Bundespolizei

Ukrainer überschreiten Aufenthaltsdauer – Zurückweisung nach Tschechien

In zwei weiteren Fällen stoppten die Beamten zwei ukrainische Staatsangehörige, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatten. Ein 23-jähriger Ukrainer reiste laut Einreisestempel zuletzt am 19. Mai 2021 in den Schengenraum ein. Damit hatte er seinen legalen 90-tägigen Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen deutlich überschritten. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise und wies ihn nach Tschechien zurück.

Auch ein 22-jähriger Ukrainer konnte die Voraussetzungen für eine zulässige Einreise nicht erfüllen. Er war zuletzt am 6. September 2024 in den Schengenraum eingereist. Der festgestellte Aufenthalt betrug 299 Tage – zulässig wären lediglich 90 Tage gewesen. Auch in diesem Fall erfolgte die Zurückweisung nach Tschechien.

Inderin täuscht Identität vor – Einreiseverbot erlassen

Eine 28-jährige indische Staatsangehörige konnte bei der Kontrolle an der A6 keine Ausweisdokumente oder ein gültiges Visum vorlegen. Bei der Vernehmung versuchte sie zunächst, ihre Identität zu verschleiern, indem sie falsche Personalien angab. Ein Bekannter brachte im Auftrag der Frau ihre tatsächlichen Reisedokumente zur Dienststelle. Die Beamten stellten dabei einen zypriotischen Aufenthaltstitel sowie ihren Reisepass sicher. Da der Aufenthaltstitel nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigte und der Täuschungsversuch belegbar war, erließ die Bundespolizei ein dreijähriges Einreiseverbot.

Nach Vorführung beim Haftrichter des Amtsgerichts Weiden wurde die Frau in die Abschiebehafteinrichtung Hof überstellt. Ihre Zurückweisung nach Indien ist eingeleitet.