Bei Grenzkontrollen auf der A6 verweigerte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Sonntagabend einem gambischen Staatsbürger die Einreise und vollstreckte einen Haftbefehl.


Waidhaus
Foto: Symbolbild/KI

Kontrolle im Linienbus

Am Sonntagabend, 5. Juli 2026, kontrollierten Bundespolizisten an der A6 einen 38-jährigen gambischen Staatsbürger. Er wollte als Insasse eines internationalen Linienbusses auf der Strecke Prag-München nach Deutschland einreisen. Der Mann konnte zwar einen gültigen Reisepass vorweisen, führte jedoch keine weiteren Dokumente bei sich, die seine Einreise legitimierten. Bei der Abfrage im Fahndungssystem stellten die Beamten mehrere Treffer fest.

Einreiseverbot und Haftbefehl

Gegen den Mann bestand ein Einreiseverbot für Deutschland. Die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben hatte seinen Asylantrag abgelehnt, seine Ausweisung verfügt und ihm ein Einreiseverbot auferlegt. Zudem hatte das Amtsgericht Ulm den Gambier im Juni 2025 wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt.

Da er diese Schulden nicht beglichen hatte und sich an einem unbekannten Aufenthaltsort befand, erließ die Staatsanwaltschaft Ulm einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten vollstreckten diesen und erleichterten den Geldbeutel des 38-Jährigen um 500 Euro. Dadurch entging er einer mehrwöchigen Haftstrafe. Auch die Staatsanwaltschaft Offenburg und die Zentrale Ausländerbehörde in Augsburg interessierten sich für seinen Aufenthaltsort.

Rückweisung nach Tschechien

Da der Mann erneut ohne erforderliche Dokumente und entgegen eines bestehenden Einreiseverbots nach Deutschland einreisen wollte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein und verweigerte ihm die Einreise. Noch in der Nacht wurde er nach Tschechien zurückgewiesen.