Waidhaus
Fußgängerin mit Drogen auf der Autobahn unterwegs
Am Samstagabend meldeten Verkehrsteilnehmer eine Fußgängerin auf der Bundesautobahn A6. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus konnten die Frau, eine tschechische Staatsangehörige, zwischen den Anschlussstellen Vohenstrauß West und Vohenstrauß Ost antreffen. Nachdem sie die Autobahn verlassen hatte, kontrollierten die Beamten ihre Personalien und entdeckten in ihrer Handtasche eine geringe Menge Amphetamin. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Die Frau erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Drogenkonsum und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstagmittag kontrollierten Grenzpolizisten auf der A6 ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung bei der Einreise nach Deutschland. Der Fahrer, ebenfalls tschechischer Staatsbürger, gab an, am Vortag Methamphetamin konsumiert zu haben. Einen Drogentest lehnte er ab, weshalb auf der Dienststelle eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Zudem besaß der Mann keine gültige Fahrerlaubnis. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ein.
Seine Beifahrerin, eine 29-jährige Tschechin, führte in ihrer Handtasche eine aufgezogene Spritze mit, die ebenfalls eine geringe Menge Methamphetamin enthielt. Auch sie wurde angezeigt – wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt
Am Freitagabend wurde auf der A6 bei Wernberg-Köblitz ein polnischer Staatsangehöriger durch die Fahnder der Grenzpolizei Waidhaus kontrolliert. Gegen ihn bestand ein offener Haftbefehl. Durch die sofortige Zahlung eines niedrigen vierstelligen Geldbetrags konnte der Mann eine Inhaftierung abwenden.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits in den frühen Morgenstunden desselben Tages bei Waidhaus: Auch hier kontrollierten die Beamten ein Fahrzeug bei der Einreise, geführt von einem kroatischen Staatsbürger. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Er konnte durch Zahlung eines höheren dreistelligen Betrags die Vollstreckung des Haftbefehls vermeiden.