Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Waidhaus
Waidhaus. Bei der stichpunktartigen Kontrolle von Reisenden in einem Linienbus von Prag nach Zürich stellten Fahnder der Bundespolizei Waidhaus fest, dass eine Frau aus Tschechien vom Amtsgericht Zittau mit sogenanntem Sicherungshaftbefehl gesucht wurde (siehe Hintergrund). Die Bundespolizei vollstreckten diesen Haftbefehl, führten die 31-Jährige dem Richter vor und lieferten sie in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein, wo sie nun ihrer Hauptverhandlung harren „darf“.
Hintergrund:
Um die Durchführung der Hauptverhandlung zu gewährleisten, kann das Gericht gegen den Angeklagten zunächst einen Vorführungsbefehl erlassen, § 230 II Alt. 1 StPO. Das Gericht wird ein neuen Verhandlungstermin ansetzen und damit zusammenhängend anordnen, dass der Angeklagte zu diesem Termin von zu Hause abzuholen und zu Gericht zu bringen ist.
Wurde ein Vorführungsbefehl bereits erfolglos angeordnet oder erscheint dieser Befehl von vorneherein als aussichtslos, dann kann das Gericht einen Sitzungshaftbefehl gem. § 230 II Alt. 2 StPO erlassen. Dieser Sitzungshaftbefehl dient der Durchführung der Hauptverhandlung und wird von der Polizei vollstreckt.
In Freiheit hingegen verblieb ein Franzose, der sich ebenfalls im Fahndungsnetz der Bundespolizeiinspektion Waidhaus verfing. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den Mann mit Haftbefehl weil er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 2700 Euro verurteilt worden war. Bisher hatte er die Schulden bei Vater Staat noch nicht bezahlt, diesmal half ihm jedoch ein Bekannter aus Frankreich, der die notwendige Summe großzügig vorstreckte. So entging der 35-Jährige einer Ersatzfreiheitsstraße von 60 Tagen.
Waffen und verbotene Gegenstände beschlagnahmen die Bundespolizisten aus Waidhaus normalerweise eher bei jüngeren Reisenden. Dass auch Ältere solche Straftaten nach dem Waffengesetz begehen, bewiesen zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 41 und 46 Jahren.
Bei der Durchsuchung des Autos der Insassen aus der südlichen Oberpfalz entdeckten die Beamten drei Springmesser, einen Schlagstock und einen Schlagring. Die vermeintlichen Schnäppchen vom tschechischen „Asia-Discounter“ wurden beschlagnahmt und die beiden Importeure nach dem Waffengesetz angezeigt.