Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Wahlberechtigt für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist grundsätzlich nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 15.08.2021 (Stichtag) als volljährige deutsche Staatsangehörige seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden i.d.OPf. gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Alle Wahlberechtigten erhielten damit bis spätestens 05.09.2021 einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf dem auch vermerkt ist, in welchem der insgesamt 23 Wahlbezirke jeweils gewählt werden kann.
Das Wählerverzeichnis wird bei der Stadt Weiden i.d.OPf. insgesamt fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 zur Einsichtnahme bereitgehalten (Neues Rathaus, Zi.Nr. 0.08, Erdgeschoss). Wer bis zum 05.09.2021 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch in Weiden i.d.OPf. wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt im Neuen Rathaus in Verbindung setzen (Tel. 81-1203 oder 81-1204), damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Die amtliche Wahlbenachrichtigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts. Im Wahllokal genügt auch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments.