Weiden. Per Internet bestellte sich ein 40–jähriger einen Swimmingpool für den heimischen Garten. Nachdem er den Betrag von annähernd 350 Euro überwiesen hatte, bekam er weder den Pool geliefert, noch gelang es ihm telefonischen Kontakt zum Verkäufer herzustellen. Als er im Internet nach dem Shop sah, musste er feststellen, dass es ihn nicht mehr gab. Das auf ein spanisches Konto überwiesene Geld ist weg.
Ähnlich erging es einem 44-jährigen. Auch er bestellte sich Mitte Mai im Internet einen Framepool für annähernd 600 Euro und überwies das Geld auf ein mitgeteiltes Konto. Auf die Lieferung des Pools wartet er bis heute. Die Internetseite des Anbieters gibt es ebenfalls nicht mehr.
In beiden Fällen ermittelt die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. wegen eines Betrugsdeliktes.
Nachdem die Bundesregierung ihre Reisewarnung für viele Länder in Europa zum 15. Juni aufgehoben hat, zieht es nach den langen Wochen der notwendigen Beschränkungen mit Beginn der Sommerferien viele Menschen in den Urlaub. Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Daher gilt es, auf der Urlaubsreise und am Feriendomizil, sich an die länderspezifischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts und an die lokalen Anweisungen zu halten. Diese sind an die jeweilige Situation der Corona-Pandemie vor Ort angepasst. Damit der Urlaub aber auch sonst rundum gelingt, sollten sich Urlaubende auch weiterhin vor Betrügern und Dieben in Acht nehmen, die bei Touristen leichte Beute wittern. Diesen Sommer werden viele Reisende verstärkt mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil vor allem innerhalb Europas Urlaub machen. Die Bandbreite der Straftaten erstreckt sich von der Gefahr, bereits die Ur-laubsbuchung über einen Fake-Shop abzuschließen, über Einbrüche in die verlassenen eige-nen vier Wände bis hin zu Diebstählen aus Fahrzeugen oder Taschendiebstählen. Doch Reisende können sich vor Dieben und Betrügern schützen, die Tipps der Polizei helfen dabei.
Die momentan ausgerufenen Reiselockerungen bieten für viele Menschen die Möglichkeit, sich nicht nur in der eigenen Umgebung zu erholen. Jedoch können etliche der ursprünglich geplanten Reiseziele (noch) nicht angesteuert werden, da für Länder gerade außerhalb Europas die Reisewarnung bis auf weiteres fortbesteht.
Aus diesem Grund ist es für alle Urlaubenden wichtig, sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über mögliche Einreisebeschränkungen, Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie Quarantänemaßnahmen im jeweiligen Zielland zu informieren.
Da Reisen nun wieder möglich sind, nutzen die Menschen vorab vielfach auch das Internet, um sich noch schnell eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder einen Stellplatz auf einem Campingplatz zu sichern. „Doch schon beim Buchen einer Unterkunft ist Vorsicht angezeigt“, so Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
„Schauen Sie genau hin bei Online-Portalen, denn neben seriösen Angeboten gibt es auch gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops. Diese bieten Produkte gegen Vorkasse an, die häufig gar nicht existieren. Ist die vermeintliche Ferienwohnung erst einmal bezahlt, ist das Geld weg und am Urlaubsort wartet dann möglicherweise eine böse Überraschung.“, erläutert Dr. Hinz.
Bei Urlaubsantritt sollte man in diesem Jahr nicht nur die Mund-Nase-Masken dabeihaben, sondern besonders auf die vorgegebenen Abstandsregeln und weitere Vorgaben achten. Aber auch in diesem Jahr gilt es, im Urlaub vorsichtig und umsichtig zu sein und Kriminellen keine Möglichkeit zu geben – ob zu Hause bei der Sicherung der Wohnung oder des Hauses oder am Urlaubsort bei der Handtasche mit Bargeld und Papieren und dem Inhalt von Autos.
Beachten sie darum folgende Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub:
• Informieren Sie sich bereits bei der Planung einer Auslandsreise über den Reise-hinweis zu ihrem Zielland auf der Website des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
• Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise Wohnung nicht un-bewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf Ihrem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden Hinweise auf Ihre Abwesenheit.
• Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Kreditkarte, Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- bezie-hungsweise Kreditkarten bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, no-tieren Sie die Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise speichern Sie diese im Mobiltelefon.
• Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten für Veranstaltun-gen nur im Hotel oder bei offiziellen Verkaufsstellen, nicht bei „fliegenden Händ-lern“ auf der Straße.
• Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Be-zahlen Ihre Kreditkarte immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifika-tionsnummer (PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig.
• Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie insbe-sondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Ta-schendieben sehr beliebt.
• Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
• Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere Wertsachen nie offen herumliegen.
• Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten, Ausflüge oder Frem-denführungen in Anspruch nehmen, einen verbindlichen Preis.
• Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort unter der Sperrnotruf-Nummer 116 116 sperren. Die Nummer ist auch aus dem Ausland mit der entspre-chenden Landesvorwahl +49 für Deutschland erreichbar. Zur zusätzlichen Sicher-heit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.
• Informieren Sie nach der Sperrung Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) ge-sperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Deutschen Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.
Mehr über Fake-Shops:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-com-merce/fake-shops/
Bericht der PI Weiden
Bild: Symbolbild