Bericht: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / Bild: Symbolbild/Bundespolizei
Wernberg-Köblitz. Am Montag (15. November) haben Fahnder der Bundespolizei auf der BAB 6 einen unerlaubt eingereisten Moldauer aufgegriffen. Der Mann muss das Bundesgebiet nun auf direktem Wege verlassen.
Nachts gegen 04:15 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizei Waldmünchen am Parkplatz Wittschauer Höhe an der BAB 6 einen Mercedes Sprinter mit moldauischer Zulassung. Neben dem 45-jährigen rumänischen Fahrer und seinem mitfahrenden 44-jährigen Landsmann befanden sich noch sieben weitere Insassen in dem Fahrzeug: ein Ukrainer, zwei Moldauer und vier Rumänen.
Die Gruppe war zuvor von Frankreich aus nach Deutschland eingereist und gerade unterwegs nach Chisinau in der Republik Moldau. Einer der beiden Moldauer, ein 19-Jähriger, konnte nicht die erforderlichen Dokumente für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland vorweisen.
Anhand eines Stempels in seinem Reisepass stellten die Beamten fest, dass der Heranwachsende bereits im April 2021 über Polen in das Gebiet der Schengener Staaten eingereist war und sich zwischenzeitlich 131 Tage zu lange in den Vertragsstaaten aufhielt.
Für den jungen Moldauer endete die Reise daher zunächst auf der Wache der Bundespolizei in Waldmünchen. Eine Weiterfahrt auf dem Landweg war nicht möglich, da sich der Mann auf seinem Nachhause-Weg in jedem noch durchzureisenden Schengen Staat wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts strafbar gemacht hätte.
Die Bundespolizisten verpflichteten deshalb den 19-jährigen Moldauer, das Bundesgebiet auf dem Luftweg zu verlassen: Er muss am Donnerstag (18. November) mit einem Direktflug nach Chisinau ausreisen. Die Bundespolizei überwacht, ob der Moldauer seiner Verpflichtung nachkommt.
Gegen den 19-Jährigen haben die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.
Aber auch gegen den rumänischen Fahrer und seinen Beifahrer ermittelt die Bundespolizei: Den beiden wird Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zur Last gelegt. Da der rumänische Fahrer keine Genehmigung für den Personentransport vorweisen konnte, zeigten ihn die Beamten zudem wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz an.