Bericht: Hauptzollamt Regensburg

Im zu Ende gehenden Monat Februar leiteten die Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg zahlreiche Strafverfahren wegen verschiedener Verstöße gegen entsprechende gesetzliche Bestimmungen ein. So überprüften die Zöllner auf einem Autobahnrastplatz nahe Straubing ein aus Südosteuropa kommendes Fahrzeug. Auf Befragen gab der 56-jährige Fahrer an, 10.000 Euro an Bargeld dabei zu haben, da er in Deutschland einen Kleinbus kaufen wolle.

Das Nachzählen des Bargeldes durch die Zöllner ergab jedoch einen Betrag von 10.500 EUR, weiteres Bargeld habe er aber nicht dabei, so der Fahrer. Allerdings hatte der Mann nicht mit der Hartnäckigkeit der Further Zöllner gerechnet: Versteckt zwischen den Vordersitzen befand sich eine kleine Tasche mit insgesamt 2.900 EUR. Als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe und für die Kosten des Verfahrens wurde ein Betrag in Höhe von rund 3.500 EUR festgesetzt.

Rund 22 Gramm Marihuana befanden sich in der Jackentasche eines 27-jährigen Osteuropäers, als er von den Further Zöllnern im Fernreisezug Prag – München, kurz nach Furth im Wald, kontrolliert wurde. 1.600 Stück Zigaretten, circa 1,5 Kilogramm Rauchtabak sowie 36 Liter Trinkbranntwein führte der 44-Jähriger mit sich, als er von den Zollbeamten auf einem Rastplatz entlang der A 6 überprüft wurde. Die so entstandene Steuerschuld beläuft sich auf rund 650 EUR.

Im Monat Februar leiteten die Further Zöllner 34 Strafverfahren ein. Der Großteil (20) der Verfahren wurde wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Aufgriffe von rund 90 Gramm Marihuana, vier Gramm Haschisch und circa sechs Gramm Amphetamin erfolgten größtenteils bei Bahnreisenden. Des Weiteren stellten die Beamten vier Verstöße gegen das Waffengesetz fest.