Weiden. Im Folgenden informiert das Tiefbauamt der Stadt Weiden über die Errichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs in der Sebastianstraße. Aus gegebenen Anlass ist es erforderlich die Sebastianstraße stadteinwärts ab sofort zu sperren.
Im Zuge der Umleitung über den Rotkreuzplatz, Prinz-Ludwig-Straße, Sonnenstraße ist die Landgerichtsstraße zwischen Bürgermeister-Prechtl-Straße und Luitpoldstraße nur in südliche Fahrtrichtung (nur in Richtung Allee) befahrbar. Diese Sperren werden voraussichtlich bis Mitte nächster Woche aktiv sein. Im Anschluss wird die Sebastianstraße in östlicher Fahrtrichtung (stadtauswärts) gesperrt. Die Stad Weiden bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Weiden. Die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung wird derzeit zwischen der Stadt Weiden i.d.OPf. und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgeklärt. Als Empfänger von Stabilisierungshilfen ist die Stadt Weiden i.d.OPf. verpflichtet, freiwillige Leistungen mit dem Ministerium abzuklären, wenn dadurch auf Einnahmen verzichtet wird oder zusätzliche Ausgaben geleistet werden sollen.
„Selbstverständlich bemüht sich die Stadt Weiden i.d.OPf. eine für die Gastronomie annehmbare Lösung für die anteiligen Sondernutzungsgebühren während des Lock-Downs herbeizuführen. Ich bedanke mich herzlich bei allen, die unsere schöne Altstadt auch in dieser schwierigen Zeit lebendig und liebenswert halten“, so OB Jens Meyer. Deshalb ist eine Stundung der Sondernutzungsgebühren auf entsprechenden Antrag bereits jetzt möglich. Ob eine generelle Regelung mit Verzicht aufgrund eines entsprechendes Stadtratsbeschlusses rechtlich zulässig ist will die Stadt auf jeden Fall mit dem Ministerium abklären. Bis dahin bittet der Oberbürgermeister die Antragsteller und Gebührenpflichtigen um Geduld.
Bericht der Stadt Weiden