Bericht der Polizei Amberg / Bild: Symbolbild
Zwanzig Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zählte die Polizeiinspektion Amberg am Mittwoch. Neben fünf Verstößen gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, stellte eine Fußstreife eine Joint-Runde von drei Heranwachsenden auf einem Balkon fest. Es folgte eine Wohnungsdurchsuchung bei der eine geringe Menge Marihuana aufgefunden wurde, den Rest hatten die jungen Männer noch schnell entsorgt.
Neben der Anzeige wegen illegalen Drogenbesitz kommt auch der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz hinzu, denn eine Joint-Runde ist auch kein triftiger Grund, gegen die Coronaregeln zu verstoßen. Am frühen Abend wurden die Ordnungshüter zu einem Hoffest und einer Grillfeier gerufen und mussten dort zuerst vier und danach fünf Personen beanstanden. Nach Beginn der Ausgangssperre, fuhren teilweise gegen Mitternacht drei Radfahrer „zum Spaß“ herum, einen triftigen Grund hatten auch sie nicht. Ein Bußgeld von 250 Euro droht allen Betroffenen.
Weil ein 38-Jähriger stark betrunken am Mittwochabend mit seiner Frau in Streit geriet, musste die Polizei eingreifen und nahm den Mann in Gewahrsam. Zu Straftaten ist es aber nicht gekommen, trotzdem durfte er die Nacht zur Ausnüchterung in der Zelle verbringen.
Bei der Kontrolle eines Pedelec-Fahrers stellte sich heraus, dass der 41-Jährige Umgang mit Drogen hat und bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine Konsumeinheit der Droge Crystal auf. Das Pedelec befand sich in einem Ordnungsgemäßen Zustand und war nicht manipuliert worden, aber der Amberger muss sich wegen illegalem Drogenbesitz verantworten.
Liebeskummer gepaart mit viel Alkohol ist meist eine schlechte Kombination. Ein 49-Jähriger stellte am Mittwochnachmittag seiner Ex-Freundin an deren Arbeitsplatz nach und wollte das Firmengelände auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht verlassen. Die Polizei wurde verständigt und nahm sich dem Mann an, der aber auf die Beamten auch nicht hören wollte. Er kam dem erteilten Platzverweis nicht nach, da ca. 2 Promille seine Einsicht trübten. Es half letztlich nur die Gewahrsamnahme zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme und er wurde in der Zelle ausgenüchtert. Zumindest leistete er keinen Widerstand und wurde ohne weitere Konsequenzen nüchtern entlassen.
In einem Supermarkt in der Infanteriestraße nutzte ein Handtaschendieb am Mittwochvormittag die günstige Gelegenheit und stahl einer 70-jährigen Kundin die Einkaufstasche samt Geldbörse. Darin befanden sich ca. 600 Euro Bargeld sowie Personalausweis und weitere Bankkarten. Mit den EC-Karten wurden noch vor deren Sperrung unberechtigt 2000 Euro an einem Geldautomaten abgehoben. Vermutlich war die PIN in der Geldbörse mit aufbewahrt worden.
So können Sie sich schützen:
- Lassen Sie ihre Geldbörse niemals unbeaufsichtigt im Einkaufswagen zurück, auch nicht „nur für eine kurze Zeit“!
- Täter lauern auf den günstigen Augenblick und schlagen innerhalb von Sekunden zu!
- Bewahren sie die PIN ihrer Bankkarten nicht in der Geldbörse mit auf!
- Tragen Sie ihre Geldbörse wenn möglich immer am Körper oder in einer geschlossenen Umhängetasche!
- Weisen Sie älteren Familienmitglieder auf die Gefahr hin und erklären Sie ihnen die Verhaltensregeln!