Ein 29jähriger Mann aus dem Gemeindebereich Willmering erwarb Ende Januar diesen Jahres im Internet eine Spielekonsole. Trotz Überweisung wurde die Ware nicht geliefert. Es stellte sich heraus, daß der Händler nicht existiert. Die Polizei rät, bei unbekannten Internethändlern das Impressum des Händlers zu prüfen und auch über den Händlernamen selbst im Internet zu recherchieren. In diesem Fall war im Impressum ein ausländischer Firmensitz angegeben, über den Händler wurde im Internet bereits gewarnt. Ist im Impressum ein ausländischer Firmensitz eingetragen, wird zur besonderen Vorsicht vor dem Kauf geraten.
Vier südamerikanische Staatsangehörige reisten Ende Januar über Frankfurt nach Deutschland ein um in Cham in einer Gaststätte zu arbeiten. Die behördlich angeordnete Quarantäne befolgten sie nicht und begannen noch vor Ende der Quarantäne in der Gaststätte mit ihrer Arbeit. Sie wurden von einer Streife der PI Cham erneut in Quarantäne geschickt, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wird an das Landratsamt Cham gesandt.
Ein 40jähriger aus einem Chamer Ortsteil wurde am Freitag nachmittag einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der von ihm geführte Sprinter war mit Umzugsgut beladen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, daß er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen führte. Eine Blutentnahme und eine Anzeige wegen des Führens eine Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss sind die Folge. Die Weiterfahrt nach Duisburg wurde unterbunden.
Bei einer Fahrzeugüberprüfung stellte sich heraus, daß an den Kennzeichen eines Pkw gefälschte Zulassungsstempel angebracht waren. Das Fahrzeug wurde bereits im Oktober vorigen Jahres von der Polizei zwangsentstempelt, da die Versicherung nicht bezahlt worden war. Offenbar wurde der Pkw in der Zwischenzeit ohne Zulassung und Versicherung auf öffentlichem Verkehrsgrund geführt. Gegen den tschechischen, in Cham wohnenden Fahrzeughalter wurden diverse Strafanzeigen erstattet.
Eine Personengruppe hielt sich am Freitagabend hinter dem Jugendzentrum in Cham auf ohne Abstand zu halten oder einen Mundschutz zu tragen. Bei Eintreffen der Polizeistreife flüchteten zwei amtsbekannte Personen. Gegen alle wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Zum Teil verstießen sie bereits zum wiederholten Male gegen die Corona-Auflagen.
Kurze Zeit später wurden vier jungen Herren in einem Fahrzeug angetroffen. Alle vier gehören einem anderen Hausstand an, keiner von ihnen trug eine Mund-Nasen-Bedeckung. Einen triftigen Grund für die Fahrt konnte keiner der vier angeben. Auch gegen sie wurden Anzeigen erstattet.
Die Polizei wird auch weiterhin verstärkt die Einhaltung der geltenden Regeln kontrollieren und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen. Die vom Landratsamt Cham erlassenen Bußgelder sind nicht unerheblich.
Bericht der Polizei Cham
Bild: Symbolbild