Bericht der Polizei Cham / Bild: Symbolbild
Cham. Eine 27-jährige Frau aus Waldmünchen bestellte im Online-Kleinanzeigenmarkt einen Anzug. Nach der Banküberweisung der Kaufsumme brach der Kontakt ab. Das Kleidungsstück wurde bislang nicht geliefert, weshalb sie eine Anzeige bei der Chamer Polizei erstattete. Ermittlungen gegen den Verkäufer wurden eingeleitet.
Ein 84-jähriger Landkreisbürger konnte nach einem „Parkplatzrempler“ als Unfallverursacher ermittelt werden. Demnach fuhr der Rentner beim Rückwärtsausparken mit seinem Skoda auf dem Parkplatz eines Willmeringer Verbrauchermarktes gegen die Frontpartie eines geparkten Suzuki und beschädigte diesen. Im Anschluss entfernte sich der Unfallbeteiligte von der Unfallstelle. Zeugen des Unfalls meldeten das Unfallgeschehen bei der Polizei in Cham. Den Skodafahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife zogen zwei Mofafahrer auf sich, da sie im Bereich einer städtischen Parkanlage in Cham einen gemeinsamen Geh- und Radweg befuhren. Bei der Kontrolle der Fahrzeuge stellten die Polizeibeamten technische Veränderungen an den Fahrzeugen der beiden vierzehn bzw. sechszehn Jahre alten Freunde fest, die gezielt zur Geschwindigkeitserhöhung vorgenommen wurden. Die Mofas wurden zur Dokumentation der technischen Veränderungen sichergestellt. Die beiden Schüler erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der weiteren Verhaltens- und Ausrüstungsverstöße im Straßenverkehr.
Als nicht verkehrssicher erwies sich das Leichtkraftrad eines 18-Jährigen, der in einem Chamer Industriegebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Am Fahrzeug des Chamers wurde diverse Ausrüstungsverstöße festgestellt, die eine Verkehrsgefährdung erwarten ließen, weshalb die Weiterfahrt unterbunden und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.
Richtig reagiert hat ein 54-jähriger Allersberger, der von einem angeblichen Mitarbeiter einer Chamer Bank kontaktiert wurde und zur Herausgabe einer TAN für das Onlinebanking aufgefordert wurde. Der Angerufene erkannte jedoch die kriminelle Absicht des unbekannten Anrufers und beendete sofort das Gespräch. Dabei wurde im Telefondisplay des Betrugsopfers die Telefonnummer einer Chamer Bank angezeigt. Es handelt sich dabei um das sogenannte Call-ID-Spoofing, bei dem der Täter eine beliebige fremde Rufnummer vortäuschen kann. Es wird nochmals darauf hingewiesen, mit persönlichen Daten äußerst sensibel umzugehen. Geben Sie niemals PIN oder TAN außerhalb eines geschlossenen und verschlüsselten Online-Bankingsystems bekannt. Ein Bankmitarbeiter wird Sie am Telefon oder per E-Mail niemals zur Herausgabe dieser Daten auffordern. Melden Sie derartige Betrugsversuche bei der Polizei.