Am Donnerstagabend wurden bei Sulzbach-Rosenberg Gegenstände auf Bahngleise gelegt. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs und bittet um Hinweise.

Der Vorfall bei Sulzbach-Rosenberg
Unbekannte Täter haben am Donnerstag (23. April) mehrere Äste und Steine auf die Bahngleise kurz vor dem Bahnhof Sulzbach-Rosenberg gelegt. Die Tat ereignete sich gegen 21:15 Uhr. Ein aufmerksamer Triebfahrzeugführer bemerkte das Hindernis rechtzeitig und konnte die Gegenstände von den Schienen entfernen, noch bevor ein Zug darüber fuhr. Dadurch entstanden glücklicherweise keine Schäden an Personen oder Sachwerten.
Spurensuche der Bundespolizei
Nach der Alarmierung untersuchten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen den Tatort. Neben dem Gleisbett fanden sie eine Betonplatte sowie mehrere Steine. Die Ermittler prüfen nun, ob diese Gegenstände zuvor auf den Schienen lagen. Der Fahrdienstleiter hatte die Bundespolizei über den Fund der Äste und Steine informiert.

Der Original Persönlicher Alarm für Jedermann, Schlüsselanhänger mit Alarm für Selbstverteidigung und Sicherheit, 130 dB Sirene, LED-Stroboskoplicht, hilft Frauen, Ältesten, Kinder
Aufruf an die Bevölkerung
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Zur Aufklärung der Tat bittet die Polizei um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die am Donnerstagabend verdächtige Beobachtungen im Bereich des Bahnhofs Sulzbach-Rosenberg gemacht haben, werden gebeten, sich zu melden. Hinweise nimmt die Bundespolizei Waldmünchen unter der Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de entgegen.
Gefahren auf Bahnanlagen
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren, die durch das Legen von Gegenständen auf Schienen entstehen. Besonders Kinder und Jugendliche sollen sich der Risiken bewusst sein. Züge haben einen sehr langen Bremsweg und eine starke Sogwirkung, wodurch sie nicht ausweichen können. Überfahrene Steine können splittern und Personen in der Nähe verletzen. Im schlimmsten Fall kann ein Zug sogar entgleisen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen die Folge sein.
Info
Nach § 315 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, wenn jemand die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet, falsche Zeichen oder Signale gibt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt.
