Waidhaus / Waldsassen. Über die Weihnachtsfeiertage (24.-26. Dezember) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von 50 Kilogramm sichergestellt.
Bundespolizisten kontrollierten zwei rumänische Staatsangehörige nach der Einreise aus Tschechin am ehemaligen Grenzübergang Waidhaus. Die beiden hatten 22 Kilogramm an erlaubnispflichtiger Pyrotechnik im Gepäck. Sie gaben an, die Feuerwerkskörper gemeinsam in Tschechien erworben zu haben. Die Böller und Raketen wurden noch vor Ort durch die Fahnder der Bundespolizei sichergestellt.
Auch ein 22-jähriger Rumäne wird sein Silvesterfeuerwerk nicht wie geplant durchführen können. Er wurde in Waldsassen von Bundespolizeibeamten kontrolliert und muss nun für die Lagerung und Vernichtung von 22 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik bezahlen.
Gegen alle Beteiligten leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus informiert:
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.
Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein.
(Bericht und Bild: Bundespolizei)