Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Die Lage in Bezug auf die Geflügelpest (HPAI) ist weiterhin angespannt. In Bayern sind inzwischen in verschiedenen Landkreisen zahlreiche weitere Fälle von HPAI bei Wildvögeln sowie einzelne Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Unter anderem wurde bei einem großem Zuchtgeflügelbestand in Schwandorf die HPAI amtlich festgestellt.
Die bisherigen Fundorte HPAI-positiver Wildvögel liegen zu einem weitaus überwiegenden Teil in HPAI-Risikogebieten, d.h. in Gebieten, welche eine dichte Vogelpopulation gerade auch hinsichtlich Wasser- und Zugvögeln aufweisen wie zum Beispiel Gewässerbereiche. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen anzupassen.
Daher hat die Stadt Weiden am 08.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Aufstallung von Geflügel in den ausgewiesenen Hochrisikogebieten im Stadtgebiet, d.h. in den Gewässerrandstreifen 500 m seitlich der Waldnaab/Flutkanal, anordnet.
Die Tiere sind hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Die übrigen Biosicherheitsmaßnahmen sind ebenso einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen hingewiesen (auch kleine Hobbyhaltungen).
Weitere Informationen erhalten beim Veterinäramt Weiden telefonisch unter 0961/817102 oder unter www.weiden.de.