Bericht des Landratsamtes Schwandorf / Bild: Symbolbild
Lkr. Schwandorf. Nach einem Fall der Geflügelpest, der Anfang März auch überregional eine große mediale Aufmerksamkeit erzielte, wurde heute ein zweiter Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Nittenau amtlich festgestellt.
Es handelt sich um das hochpathogene Aviäre Influenzavirus A, Subtyp H5N8. Der gesamte Bestand, der zwei Gänse und acht Enten umfasst, wurde heute gekeult und wird in diesen Stunden von der Tierkörperbeseitigung abgeholt. Die Grobreinigung und eine erste Desinfektion wurden durchgeführt und abgenommen.
Das Landratsamt hat auch in diesem Fall einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Details sind unserem Amtsblatt zu entnehmen, das heute noch in unserer Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“ frei abrufbar sein wird.
Unsere Allgemeinverfügungen vom 4. März gelten parallel zu der heute erlassenen Verfügung weiter. Deshalb kommt es zwangsläufig zu räumlichen Überschneidungen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet. Anzuwenden sind die jeweils strengeren Schutzmaßnahmen.
Wer also im Beobachtungsgebiet der einen Verfügung und im Sperrbezirk der anderen Verfügung liegt, für den gelten generell die strengeren Vorgaben für den Sperrbezirk, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um die ältere oder um die jüngere Verfügung handelt.