Grafenwöhr/Pressath. In der Nacht vom 24. auf den 25.03.22 konnten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach drei Pkw-Fahrer feststellen, deren Weiterfahrt wegen Drogen- bzw. Alkoholkonsums unterbunden werden musste.
In den späten Abendstunden des 24.03.22 wurde ein 22-jähriger BMW-Fahrer im Stadtgebiet Pressath einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten bei dem jungen Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Da ein bei ihm durchgeführter Drogenschnelltest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme angeordnet, welche von einem Arzt vorgenommen wurde.
Kurz vor Mitternacht kontrollierten die Beamten im Stadtgebiet Grafenwöhr einen 21-jährigen Nissan-Fahrer. Ein ihm angebotener Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille und lag somit im Ordnungswidrigkeitenbereich.
Für beide Verkehrsdelikte ist ein Bußgeld von je 500.– Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Im Wiederholungsfall sieht der Gesetzgeber 1000.– bis 1500.– Bußgeld, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten vor.
Im weiteren Verlauf der Nachtschicht, wurde am 25.03.22 kurz nach Mitternacht ein 23jähriger von der Polizei in Grafenwöhr kontrolliert. Bei dem Honda-Fahrer konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,09 Promille und lag somit im Bereich einer Verkehrsstraftat. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Der Führerschein wurde einbehalten. Ihm erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
(Bericht der Polizei Eschenbach / Bild: Symbolbild)