Ausschreibung für den Denkmalschutzpreis des Landkreises Cham im Jahr 2022
Cham. Der Landkreis Cham beabsichtigt auch im Jahr 2022 für herausragende Leistungen oder Maßnahmen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes einen Denkmalschutzpreis zu verleihen.
Teilnahmeberechtigung, Bewerbung und Ausschreibung richten sich nach den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien.
Danach sind teilnahmeberechtigt alle natürlichen Personen, Personengruppen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen bzw. ihren Wohnsitz haben. Auswärtige Personen können nur ausgezeichnet werden, wenn ihre Leistungen oder Maßnahmen im Landkreis wirksam werden. Eine wiederholte Verleihung des Denkmalschutzpreises ganz oder teilweise an denselben Preisträger ist erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.
Die Vorschläge, die jedermann tätigen kann und die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 03.06.2022 (Bewerbungstermin) an das Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham, mit dem Begriff „Denkmalschutzpreis 2022“ zu richten.
Der Vorschlag oder die Bewerbung ist zu begründen. Die Leistung der Maßnahme soll dabei beschrieben und erläutert werden. Für Vorschläge ist das Einverständnis des Genannten erforderlich. Die Einverständniserklärung des Genannten ist mit dem Vorschlag einzureichen.
Der Denkmalschutzpreis wird als Geldpreis vergeben. Er kann auf mehrere Preisträger entweder gleichmäßig oder gestaffelt aufgeteilt werden. Zusätzlich erhalten der oder die Preisträger eine Urkunde. Die eingegangenen Vorschläge bzw. Bewerbungen werden im Landratsamt unter Aufsicht des Landrats geprüft und dem Kreistag mit einer Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt.
Bei mehr als fünf zulässigen Bewerbungen oder Vorschlägen müssen dem Kreistag nach der Vorprüfung maximal die fünf preiswürdigsten Vorschläge mit Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden. Über die Empfehlung der Vorprüfung entscheidet dann der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Denkmalschutzpreises erfolgt durch den Landrat.
Auf den Denkmalschutzpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist für die Prüfung und Preisverleihung ausgeschlossen.
Abschiedsbesuch von Landrat Michael Harig
Seit 30 Jahren ist der Landkreis Cham partnerschaftlich mit dem sächsischen Landkreis Bautzen verbunden. Ein Motor und großer Förderer der Landkreispartnerschaft ist Bautzens Landrat Michael Harig, der zum 1. August das Amt abgibt. Auf Einladung von Landrat Franz Löffler kam er am vergangenen Montag mit einer kleinen Delegation zum Abschiedsbesuch in den Landkreis Cham. Im Beisein von weiteren Akteuren der Landkreispartnerschaft würdigte Löffler bei einem Empfang in der Klostermühle Altenmarkt die Verbundenheit mit dem Landkreis Cham:
„Mehr als 220 offizielle Begegnungen und ungezählte Kontakte der Menschen aus beiden Landkreisen zeugen von einer aktiven Partnerschaft. Michael Harig hat das über 20 Jahre lang stets nach Kräften unterstützt und gefördert.“ Landrat Michael Harig unterstrich die Bedeutung von kommunalen Partnerschaften für das Zusammenwachsen Deutschlands seit der Wiedervereinigung. Sei es anfangs darum gegangen, Hilfe zur Selbsthilfe in den Verwaltungen zu leisten, werde heute in den Begegnungen der Menschen die deutsche Einheit sichtbar.
Am Dienstagvormittag stand noch ein kurzer Austausch mit den Führungskräften des Landratsamtes auf dem Programm. Mit dem Blick auf die Bewältigung der Herausforderungen der letzten Jahrzehnte, aber auch die anstehenden Aufgaben zum Beispiel in der Hilfe für ukrainische Flüchtlinge stellten Franz Löffler und Michael Harig übereinstimmend fest: „Die Landkreise sind die Stabilitätsfaktoren in unserem Land.“
(Berichte und Bild des Landratsamtes Cham)