Bericht der Bundespolizei Waidhaus
Bundespolizisten vollstreckten am Wochenende drei Haftbefehle und kassierten dabei fast 4700 Euro ausstehende Geldstrafen ein. Die Gesuchten durften weiterreisen und sparten sich insgesamt 132 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Den Auftakt machte ein 47-jähriger Rumäne den die Bundespolizeifahnder bei Waidhaus kontrollierten. Ihn suchte die Stuttgarter Staatsanwalt wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. 1273,50 Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten beglich der Mann noch vor Ort und durfte weiterreisen. Erspart blieben ihm damit 40 Tage Knast.
Ein 63-jähriger Rumäne verfing sich ebenfalls im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Er war im Fahndungssystem mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen ausgeschrieben. Grund war eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr in Höhe von gut 1600 Euro. Auch dieser Rumäne war in der Lage die Schuld zu begleichen. Statt für 33 Tage hinter Gitter zu wandern, durfte er als freier Mann die Dienststelle verlassen.
Gegen das Aufenthaltsgesetz hatte in der Vergangenheit ein Moldauer verstoßen. Ihn hatten Zöllner der Waidhauser Kontrolleinheit Verkehrswege am Parkplatz Ulrichsberg kontrolliert und eine Fahndungsnotierung festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte den 31-Jährigen, da er eine Geldstrafe von 1770 Euro nicht bezahlt hatte. Ein Bekannter half ihm aus der Patsche und hinterlegte die Summe bei einem Frankfurter Polizeirevier. Damit blieben dem Moldauer 59 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart.