München/Regensburg. Erfolg für den Haushaltspolitiker Tobias Gotthardt. Die Rückmeldung zahlreicher Mittelständler und Selbstständiger aufgreifend, hatte er Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger vergangene Woche um Unterstützung und eine Änderung der Soforthilfe-Kriterien gebeten: „Der Indikator der Liquidität war für viele verwirrend.“ Nun hat Aiwanger in Rekordzeit auf diese Vorschläge reagiert: Die Kriterien für Corona-Soforthilfen werden von „Liquidität“ auf „Umsatzrückgang“ geändert, die Fördersätze angehoben.
Das Instrument der bayerischen Soforthilfe, welches auch bundesweit eine beispielhafte Messlatte gesetzt habe, werde damit noch effektiver. „Unser Anliegen ist es, zu verhindern, dass aus der Coronakrise eine tiefe Wirtschaftskrise resultiert – wir tun in diesen Tagen alles, um unseren Firmen einen baldigen Restart in eine neue Normalität zu ermöglichen“, sagte Gotthardt. Indem das statt der Liquidität eines Unternehmens nun der Umsatzrückgang einer Firma zum Leitkriterium für Corona-Hilfen gemacht werde, verhindere der Wirtschaftsminister, dass gesunde Unternehmen für ihr gutes Wirtschaften vor der Krise ‚bestraft‘ werden.
Zeitgleich werde vermieden, dass Unternehmen, die von Corona betroffen, aber noch nicht in eine existenzielle Schieflage geraten sind, während der Krise ihre Rücklagen aufbrauchten und geplante Investitionen vertagen müssten. „Auch hier setzen wir neue Maßstäbe für ganz Deutschland.“ Für Gotthardt ist klar: „Davon werden wir spätestens nach Ende der Corona-Pandemie massiv profitieren, weil unsere bayerische Wirtschaft schneller auf hohe Drehzahlen kommen wird – sobald wir den Motor wieder starten.“ Die heutige Entscheidung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger mache die Soforthilfen deshalb nicht nur gerechter, sondern trage auch dazu bei, bayerische Betriebe für die Zeit nach Corona in die bestmögliche Startposition zu versetzen.
Gotthardt dankte allen Unternehmen und Organisationen, die sich in den vergangenen Tagen bezüglich der Corona-Soforthilfe an ihn und sein Bürgerbüro gewandt hatten. „Die aktuelle Maßnahme zeigt wieder, wie wichtig es ist, dass Ohr nah am Bürger zu haben.“ Zuhören, aufgreifen und umsetzen – genau dieses Erfolgsrezept sei nun auch bei der Corona-Soforthilfe zügig und konkret angegangen worden.
Das Soforthilfeprogramm Corona kann inzwischen auch über ein Online-Antragsverfahren beantragt werden, informierte Gotthardt weiter. Die Software wird bayernweit für die elektronische Antragstellung eingesetzt und fortlaufend weiterentwickelt. Sie bildet den kompletten digitalen Prozess von der Antragstellung über die Sachbearbeitung bis hin zur Verbescheidung und Auszahlung über das Kassensystem ab. Minister Hubert Aiwanger betonte: „Mit diesem neuen Online-Verfahren werden wir die Bearbeitung der Anträge bei den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München noch einmal beschleunigen können.“
Mit dem Start der elektronischen Antragsstellung wird das bisherige Verfahren mit einem PDF-Formular beendet. Das hatten seit Mitte März mehr als 207.000 Firmen genutzt. Bis zum 31. März wurden bereits 229 Millionen Euro ausgezahlt.
Bericht und Bild von Phillip Seitz