Der Landkreis Neustadt an der Waldnaabauch vergibt auch für die Jahre 2018 und 2019 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000Euro dotiert.
Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2018 und 2019 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll bei-spielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur-und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises NEW ausgezeichnet werden.
Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, z.B. durch Fotos, Zeitungsberichte und Ähnliches. Der Umfang des Vorschlages soll inklusive der Anlagen fünf Seiten nicht überschreiten. Außerdem soll einem Preisträger innerhalb von zehn Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden.
Vorschläge können bis spätestens 31.05.2020 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder unter abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Bericht des Landratsamtes NEW
Bild: Symbolbild