(Bericht der Polizei Schwandorf) – Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizeistation Schwandorf kontrollierte am Sonntag, 21.01.2024 gegen 00:33 Uhr, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf der BAB A6 auf Höhe der Anschlussstelle Amberg-Süd, einen bulgarischen Sattelzug, welcher von einem 44 jährigen Berufskraftfahrer aus Bulgarien in Richtung Grenze Waidhaus gesteuert wurde.
Aufgrund eines Verstoßes gegen das zum Kontrollzeitpunkt geltende Sonntagsfahrverbot für LKW >7,5t im hier grenzüberschreitend gewerblichen Güterkraftverkehr, wurde von den Beamten das in der Zugmaschine verbaute digitale Kontrollgerät ausgelesen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer eine fremde Fahrerkarte im Gerät gesteckte hatte und somit über seine tatsächlichen Lenk-und Ruhezeiten hinwegtäuschte.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren u.a. wegen Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde zudem noch vor Ort unterbunden und eine Sicherheitsleistung nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg im dreistelligen Eurobereich erhoben.
Ein ähnlicher Fall ging einer weiteren Streifenbesatzung der Autobahnpolizeistation Schwandorf gegen 11:15 Uhr, diesmal auf der A93 auf Höhe Freihöls in Richtung Hochfranken, ins Netz. Hierbei handelte es sich um einen litauischen Sattelzug, welcher von zwei usbekischen Berufskraftfahrern gesteuert wurde. Der Sattelzug war mit verderblicher Ware beladen und wäre somit vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen gewesen.
Bei der ganzheitlichen Kontrolle ist es den Beamten der Verkehrsfachdienststelle nicht entgangen, dass der 54 jährige Fahrer aktuell zum Kontrollzeitpunkt mit der gesteckten Fahrerkarte seines 49jährigen Teamkollgen fuhr, welcher auf dem Beifahrersitz saß. Auf Vorhalt der Polizisten mit Dolmetscherbefragung räumten beide Männer ihr vorsätzliches Handeln ein.
Ein gleichfalls eingeleitetes Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten bzw. Beihilfe gegen die Fahrerbesatzung und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro war die Folge.