Bericht: Landratsamt und Stadt Weiden
Lkr. NEW/Weiden. Das gemeinsam betriebene, kommunale Testzentrum am Festplatz in Weiden wechselt ab Montag, den 04. Oktober den Betreiber und wird fortan von der SYNLAB MVZ Weiden GmbH betrieben. Das Testverfahren bleibt gleich – es werden weiterhin PCR–Testungen durchgeführt. Jedoch schränkt sich der Personenkreis ein, der sich kostenlos auf COVID–19 testen lassen kann.
Hintergrund der Änderung ist die Umstellung auf eine andere Rechtsgrundlage, nach welcher die Testungen durchgeführt werden. Damit entfallen auch die sogenannten „Jedermann–Testungen“, also die Möglichkeit, dass sich alle asymptomatischen Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns kostenlos testen lassen können. Symptomatische Personen sind ohnehin von einer Testung ausgeschlossen. Diese Personen müssen sich wie bisher auch, an ihren Hausarzt wenden.
Im gemeinsamen Testzentrum Weiden–Neustadt am Festplatz in der Conrad–Röntgen–Straße erhalten ab dem 04.10.2021 nur noch Personen einen kostenlosen Coronatest, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Kontaktperson (festgestellt vom Arzt oder Gesundheitsamt)
Kontaktperson (nach einer Meldung der Corona–Warn–App)
Bestätigungstestung (nach positivem Testergebnis gem. § 4b Testverordnung –TestV–)
Personen, die lediglich einen negativen Testnachweis aufgrund beispielsweise der 3–G–Regel benötigen, werden im Testzentrum nicht mehr getestet. Für diese Bürgerinnen und Bürger besteht aber weiterhin die Möglichkeit, sich an einen der zahlreichen Anbieter von Schnelltests in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt/WN zu wenden.
Unter https://www.neustadt.de/landkreis–aktuelles/coronavirus/covid–19–testmoeglichkeiten/ informiert das Landratsamt über die bestehenden Corona–Testmöglichkeiten.
Jedoch werden auch diese Testmöglichkeiten ab dem 11.Oktober 2021, wie von der Bayerischen Staatsregierung angekündigt, bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr kostenlos sein.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht / vorgelegt werden:
Für eine Testung als Kontaktperson (§ 2 Testverordnung –TestV–):
Bestätigung über die Feststellung als Kontaktperson durch einen Arzt oder
das Gesundheitsamt
oder
Meldung der Corona–Warn–App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“
Für eine Bestätigungstestung (§ 4b Testverordnung –TestV):
Vorlage des positiven Testergebnisses
Um Missbrauch durch Unberechtigte zu vermeiden, wird von allen Testpersonen die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt.
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr.; 08:00 – 16:00 Uhr
Di., Do.; 11:00 – 19:00 Uhr
Sa., So. und Feiertage: geschlossen
Testverfahren:
PCR–Labortests
(Schnelltests werden nicht durchgeführt!)
Anmeldung:
Die genauen Einzelheiten zur Anmeldung sind noch in Klärung und werden, sobald diese vollständig ausgearbeitet sind, umgehend unter www.neustadt.de bekannt gegeben.