Bericht: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Bild: Symbolbild
In Deutschland sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen aufgetreten. Ein erster Fall der für Menschen ungefährlichen Tierseuche war im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Weitere Fälle in Brandenburg und Sachsen folgten.
Ein erster ASP-Fall war am 10. September bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Bundesministerin Julia Klöckner hatte am selben Tag über den ersten Fall informiert, nachdem das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, eine entsprechende Probe positiv auf das Virus der ASP getestet hatte.
Die Ministerin betonte:
- die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich.
- auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminierten Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus.
- für Schweine ist die ASP allerdings in jedem Fall tödlich.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft …
- steht im engen Austausch mit Brandenburg und Sachsen
- hat den Zentralen Krisenstab Tierseuchen auf Ebene der Amtschefs aktiviert
- steht in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission und
- ist im Austausch mit handelsrelevanten Drittländern, um soweit möglich den Export aus ASP freien Gebieten aufrecht zu erhalten.
Umfangreiche Präventions- und Aufklärungsarbeit durch das BMEL
Bereits im Vorfeld des Ausbruchs der ASP hatte das BMEL neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit, Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Es hat mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz dafür gesorgt, dass die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall folgende Anordnungen treffen können:
- Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete.
- Absperrung eines bestimmenden Gebietes.
- Beschränkungen oder Verbote der Jagd.
- Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, um eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
- Anlegen von Jagdschneisen und die vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
- Möglichkeit, dass gegebenenfalls Dritte (z.B. Forstbeamte oder Berufsjäger) beauftragt werden können, eine verstärkte Bejagung durchzuführen.