Ein 29-jähriger Autofahrer verursachte in den frühen Morgenstunden bei der B15n-Auffahrt Schierling Süd einen Selbstunfall. Alkoholkonsum dürfte die Ursache für das Abkommen von der Fahrbahn gewesen sein.

Unfall ereignete sich an der Auffahrt
Am Samstag, den 18.04.2026, kam es gegen 03:15 Uhr an der Anschlussstelle Schierling Süd der Bundesstraße B15n zu einem Verkehrsunfall. Ein 29-jähriger Mann aus dem Landkreis Dingolfing-Landau beabsichtigte, mit seinem Pkw auf die Bundesstraße aufzufahren. Nach bisherigen Erkenntnissen verfehlte er jedoch die Fahrbahn und steuerte sein Fahrzeug stattdessen direkt in den angrenzenden Straßengraben.
Polizei stellt starken Alkoholgeruch fest
Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neutraubling traf kurz nach dem Vorfall an der Unfallstelle ein. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei dem unverletzten Fahrer deutliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht und ergab einen signifikant erhöhten Alkoholwert, der weit über dem gesetzlich erlaubten Limit lag.

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Führerschein sichergestellt
Aufgrund des positiven Testergebnisses wurde eine Blutentnahme bei dem Fahrer angeordnet und durchgeführt. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein des 29-Jährigen noch vor Ort sicher. Zudem wurde ihm jede weitere Fahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen bis auf Weiteres ausdrücklich untersagt. Der Pkw wurde durch das Abkommen in den Graben beschädigt und musste von einem Abschleppdienst geborgen werden.
Anzeige wegen Trunkenheit folgt
Den jungen Fahrer erwartet nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe muss er mit einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Neutraubling zum genauen Unfallhergang dauern an.
Info
Beispiele für die rechtlichen Folgen bei Trunkenheit im Verkehr sind der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU und hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
