(Bericht der Grenzpolizei Waidhaus) – Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizei am 18.12.2023, gegen 09:30 Uhr, an der BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß, einen rumänischen Staatsangehörigen. Bei genauerer Überprüfung konnten die Beamten eine geringe Menge Marihuana im Fußraum des Kleintransporters mit rumänischer Zulassung auffinden. Nach Beanzeigung wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte er seine Fahrt fortsetzten.
Am 18.12.2023, gegen 12:30 Uhr, kontrollierten die Beamten der GPI Waidhaus auf der Staatsstraße, Höhe Waidhaus, einen deutschen Pkw. Im Fußraum hinter dem Fahrersitz befanden sich diverse unerlaubte Feuerwerkskörper, die er kurz zuvor in Tschechien erwarb. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz.
Ebenso am Montag, den 18.12.2023, gegen 13:45 Uhr, kontrollierten die Fahnder an der BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien, auf einem Parkplatz bei Pleystein, einen rumänischen Staatsbürger. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den 57-jährigen Rumänen ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestand. Er konnte aufgrund Zahlungsunfähigkeit die Haftstrafe nicht abwenden und wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein deutscher Fahrzeugführer fiel den Fahndern am 18.12.2023, gegen 13:30 Uhr, auf. Dieser befuhr die BAB 6 in Fahrtrichtung Inland. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde durch die kontrollierenden Beamten eine unerlaubte Feuerwerksbatterie aufgefunden. Nach erfolgter Beanzeigung nach dem Sprengstoffgesetz konnte er seine Fahrt fortsetzten.
Am Montag, den 18.12.2023, in den Abendstunden, kontrollierten die Schleierfahnder einen rumänischen Fahrzeugführer, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Gegen den 44-jährigen Rumänen bestand ein Haftbefehl. Da er ausreichend Bargeld dabei hatte, konnte er durch Zahlung von etwa 1750 Euro einer Haftstrafe zu entgehen.
In der Nacht von Montag auf Dienstag, den 19.12.2023, fiel den Fahndern ein französischer Pkw auf. Dieser wurde durch den rumänischen Fahrzeugführer kurz vorher in Frankreich erworben. Eine Haftpflichtversicherung schloss er jedoch nach dem Kauf für das Fahrzeug nicht ab. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge.
Ebenfalls in der Nacht von Montag auf Dienstag, 19.12.2023, erfolgte eine Schleierfahndungskontrolle an der BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien, Nähe Pleystein. Im Fahrzeug mit moldauischer Zulassung befanden sich zwei moldauische Staatsangehörige, welche sich bereits seit Monaten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielten. Beide machten sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar.