Lkr. Neumarkt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige in ganz Bayern insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
Der Landkreis erhält insgesamt rund 10.000 Masken, die vom Landratsamt an die 19 Gemeinden entsprechend deren Einwohnerzahlen weitergeleitet wurden. Die Ausgabe an die Bürger erfolgt über die jeweilige Heimatgemeinde unter folgenden Kriterien:
Die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu pflegenden Angehörigen erhält bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei kostenlose Masken. Die Masken müssen in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abgeholt werden.
Die Gemeinden legen die Abholstellen fest und informieren dazu über die örtliche Presse und ihre Homepage. Da die Ausgabe in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt wird (z.B. Abholung im Bauhof mit festen Zeiten; Ausgabe in der Verwaltung – evtl. mit Terminvereinbarung, usw.) müssen die Betroffenen sich bei den jeweiligen Kommunen selbst erkundigen.
Regensburg (RL). Das Landratsamt Regensburg hat heute im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege rund 15.000 FFP2 Masken an die Gemeinden im Landkreis Regensburg verteilt.
Seit gestern können die Betroffenen bei den Gemeinden nach vorheriger Terminvereinbarung bis zu drei Masken kostenfrei abholen. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung hat die Hauptpflegeperson ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person vorzulegen.
Die Ausgabe der Masken erfolgt an der für den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person zuständigen Gemeindeverwaltung beziehungsweise an einer anderen von der Gemeinde bestimmten Abholstelle.
Weiden. Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen fordert unsere Gesellschaft stark heraus. Auf viele pflegende Angehörige in Bayern trifft das besonders zu. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung von zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen. Unterstützend zu den bisherigen Pflegeleistungen hat die Stadt Weiden i.d.OPf. 3.260 FFP2-Masken vom Freistaat zur Ausgabe an pflegende Angehörige erhalten. Bezugsberechtigt ist jeweils die Hauptpflegeperson, d.h. ein Angehöriger je zu pflegender Person.
Gegen Vorlage des Pflegebescheids (Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad) erhalten Bezugsberechtigte je 3 Masken. Diese können von den Bezugsberechtigten, deren häuslich zu pflegender Angehöriger seinen Wohnsitz in Weiden hat, von Montag, 25.01.2021, bis Freitag, 29.01.2021, täglich im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Mehrzweckhalle in Weiden i.d.OPf. abgeholt werden. Oberbürgermeister Jens Meyer begrüßt diese einmalige Aktion zur Unterstützung pflegender Angehöriger ausdrücklich.
Neumarkt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige in ganz Bayern insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Die Verteilung für die der Stadt Neumarkt zugeteilten Masken beginnt am kommenden Montag, 25.01.2021 um 9 Uhr im Eingangsbereich des Neumarkter Reitstadels (Residenzplatz 3). Die Ausgabe erfolgt unter folgenden Kriterien: Die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu Hause zu pflegenden Angehörigen erhält bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei kostenlose FFP2-Masken.
Der Wohnsitz der gepflegten Person muss sich dabei im Stadtgebiet von Neumarkt befinden. Bei der Ausgabe werden Name, Vorname und Geburtsdatum der zu pflegenden Person sowie Name und Vorname des Abholers/der Abholerin erfasst. Die Ausgabezeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Die Ausgabe erfolgt solange Masken aus dem bereitgestellten Kontingent vorhanden sind. Es können immer maximal zwei Abholer gleichzeitig bedient werden. Der Wartebereich ist vor dem Eingang bzw. entlang des Reitstadels im Außenbereich gekennzeichnet. Bei der Abholung sind die Hygienevorschriften einzuhalten, unter anderem muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten, ggf. sollten die Hände beim Zugang desinfiziert werden. Mit der Tiefgarage am Residenzplatz und den Parkplätzen in der Mühlstraße stehen in direkter Nähe zum Reitstadel viele Parkplätze zur Verfügung.
Weiterhin ist die Anfahrt mit dem Stadtbus über die nahegelegenen Haltestellen Klostertor und Rathaus möglich. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe ausschließlich im Neumarkter Reitstadel und nicht zusätzlich in anderen Verwaltungsgebäuden erfolgt.
Bericht der Landratsämter Neumarkt und Regensburg, sowie den Städten Weiden und Neumarkt
Bild: Stadt Neumarkt