(Bericht: DPolG Bayern) – Thorsten Grimm, 1. stv. Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, sieht für die kommende Woche eine Welle der personellen Überlastung auf die Polizeikollegen/-innen bayern- und bundesweit zurollen. Dabei ist nicht jede Form des politischen Protests auch statthaft. Er befürchtet auch eine Vereinnahmung der Polizei für politische Zwecke.

“Bei allem Verständnis für die politischen Proteste, zu denen die Landwirte am Montag und in der kommenden Woche zu Recht aufgerufen haben, aber viele Aktionen schießen da nicht nur rechtlich weit übers Ziel hinaus, sie stellen in Teilen auch Verkehrsgefährdungen sowie Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar” betont der Polizeigewerkschafter.


“Von einem Generalstreik reden wir hier ja gar nicht, denn ein solcher unterliegt engen tarifrechtlichen Schranken und dazu dürften auch nur Gewerkschaften aufrufen. Und für den berechtigten politischen Protest gibt unser Grundgesetz zur freien Meinungsäußerung und zur Versammlungsfreiheit sehr viel her, auch für kreative Lösungen. Aber das Bedrängen und Belagern von politischen Mandatsträgern oder deren Büros bis hin zu Angriffen gehören definitiv nicht dazu und stellen am Ende möglicherweise auch Straftaten dar” verurteilt Thorsten Grimm das in Teilen sehr aggressive Vorgehen der Protestierenden.

“Die Protestbewegung der Landwirte muss aus unserer Sicht dabei auch sehr darauf achten, nicht von anderen politischen Bewegungen aus dem rechten Spektrum, Reichsbürgern oder Querdenkern unterwandert zu werden, was in Teilen gerade passiert und den berechtigten politischen Protesten der Landwirte nicht gerecht wird. Wir sehen die große Gefahr, dass die Polizei und damit unsere Kollegen/-innen vor Ort wieder einmal zwischen den Fronten stehen. Die Polizei schützt mit starken Einsatzkräften bayern- und bundesweit die Versammlungen und damit das Grundgesetz, was uns nächste Woche an die absolute Belastungsgrenze bringen wird.

Das Ganze kann aber auch nur im Rahmen von Genehmigungen funktionieren und hat dort seine Grenzen, wo es zu Gefährdungen der Allgemeinheit kommt. Großflächige Verkehrsgefährdungen auf Deutschlands Autobahnen sind hier nicht grundgesetzlich geschützt” stellt der Vizechef der DPolG in Bayern klar, verbunden mit einem Appell an die Protestierenden zur Mäßigung.