Weiden. Das Bauverwaltungsamt der Stadt Weiden i.d.OPf. weist darauf hin, dass zum 01.02.2021 die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO Novelle) in Kraft tritt. Deshalb kommt es zu Änderungen des Bauantragsformulars.
Die Nachbarbeteiligung ist demnach ab dem 01.02.2021 zwingend durch den Bauherrn vorzunehmen. Sollte diese nicht aus dem Bauantragsformular erkennbar hervorgehen, muss der Antrag als unvollständig gewertet und zurückgeschickt werden. Die bisher mögliche Beantragung einer Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde im Rahmen des Bauantrags ist entfallen.
Bis zum 01.03.2021 hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, wonach die vormals geltenden Bauantragsformulare noch als rechtmäßiges Bauantragsformular berücksichtigt werden können. Der neue Vordruck des Bauantragsformulars steht zum Download bereit unter:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php.
Weitere Informationen über die Änderungen der BayBO sind unter: https://www.weiden.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/aktuelles abrufbar.
Bericht der Stadt Weiden
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