Ein 29-Jähriger ohne Führerschein verursachte bei Stachesried einen schweren Unfall — sein Atemalkoholwert lag im Bereich absoluter Fahruntüchtigkeit.


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Symbolbild: J. Masching

Frontalzusammenstoß auf der Staatsstraße 2154

Am Mittwochnachmittag, gegen 17.30 Uhr, kam es auf der Staatsstraße 2154 zwischen Neukirchen b. Hl. Blut und Eschlkam zu einem schwerwiegenden Verkehrsunfall. In Höhe der Ortschaft Stachesried geriet der Pkw eines 29-jährigen Mannes aus Furth im Wald in einer Rechtskurve ins Schleudern und driftete auf die Gegenfahrbahn. Ein entgegenkommender 63-jähriger Fahrer konnte durch ein beherztes Ausweichmanöver einer Kollision noch entgehen. Die 20-jährige Fahrerin eines nachfolgenden Fahrzeugs hatte keine Chance mehr zu reagieren: Das Heck des schleudernden Pkw krachte mit voller Wucht in die linke Fahrzeugseite ihres Wagens.

Beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit

Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass beide Fahrzeuge an Ort und Stelle verblieben — keines von ihnen war nach dem Unfall noch fahrbereit. Die 20-jährige Frau wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt. Rettungskräfte brachten sie anschließend zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen wird auf einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag geschätzt.

Alkohol, kein Führerschein — ein Bündel an Vergehen

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten der Polizei Furth im Wald rasch fest, dass der 29-jährige Unfallverursacher erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit gemäß § 316 StGB — eine Grenze, ab der das Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich strafbar ist, unabhängig von den tatsächlichen Fahreigenschaften. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis: Diese war ihm wegen mehrerer zurückliegender Verkehrsdelikte bereits entzogen worden. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, um den Alkoholwert gerichtsfest zu belegen.

Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

Nach Auswertung der Spurenlage und der vorliegenden Zeugenaussagen stand fest, dass der 29-Jährige vor dem Unfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. In Kombination mit dem erheblichen Alkoholpegel verlor er in der Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen weiterer Verkehrsstraftaten eingeleitet.