Bundespolizeifahnder haben am Mittwoch (11. Oktober) die unerlaubte Einreise eines 31-jährigen Syrer und einer 40-jährige Ukrainerin beendet. Die Beamten forderten die beiden zur Ausreise auf.

Eine gemeinsame Streife des Bundespolizeireviers Furth im Wald und der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald kontrollierte gegen 08:30 Uhr in einem Zug aus Prag auf Höhe Furth im Wald einen 31-jährigen Syrer. Der Mann legte lediglich einen rumänischen Aufenthaltstitel vor. Einen erforderlichen Reisepass konnte er nicht vorweisen.


Bei der Überprüfung der Personalien im Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Syrer ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Laufen hatte den 31-Jährigen wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese bisher nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl. Durch die Begleichung seiner Justizschulden in Höhe von rund 1.000 Euro konnte er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten zeigten den Syrer erneut wegen unerlaubter Einreise an und forderten ihn zur Ausreise auf. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung entließen die Beamten den 31-Jährigen auf freien Fuß. Er reiste freiwillig mit dem nächsten Zug zurück nach Tschechien.

Am Nachmittag gegen 16:00 Uhr kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald in der Böhmerstraße kurz vor der Ausreise ein Taxi mit österreichischer Zulassung. Fahrgast war eine 40-jährige Ukrainerin, die sich nicht mit gültigen Grenzübertrittsdokumenten ausweisen konnte. Sie war mit dem Taxi aus Österreich über Simbach am Inn eingereist und wollte zu einem Nachtclub in Tschechien gefahren werden. Die Frau war sichtlich alkoholisiert.

Das zuständige Bundespolizeirevier Furth im Wald leitete Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise ein. Die Beamten forderten die Frau auf, innerhalb von sieben Tagen aus Deutschland auszureisen und setzten sie auf freien Fuß.

Bericht: Bundespolizei Waldmünchen